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Experten-Antwort

Änderung des Einkommens bei Hinzuverdienst der RV melden

von Fritz13.07.2016 | 07:20
1315 Ansichten
8 Antworten
Hallo Miteinander, ich hab meine teilweise Erwerbsminderung rückwirkend anerkannt bekommen und nun meinen Arbeitsvertrag angepasst, so dass ich anstatt 8 nur noch 5 Stunden arbeite. Bis dahin hat mein Einkommen die Hinzuverdienstgrenze überschritten, ab 1.7. wird er es nicht mehr tun. Wie muss ich nun der RV dieses mitteilen, damit ich zeitnah meine entsprechende Rente erhalte und nicht erst nur von dem neuen, niedrigeren Gehalt leben muss? Vielen Dank im Voraus Fritz

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.07.2016 | 13:13

Hallo Fritz,

nach der Bescheiderteilung gibt es ohnehin Mitteilungspflichten, u.a. die dass Änderungen ... mitzuteilen sind. Wenn Sie die geänderte Arbeitszeit und die abweichende Entgelthöhe mitgeteilt haben, ist alles gut. Es wird ein Änderungsbescheid erteilt und es wird zur Auszahlung der Rente kommen.

Sie haben die unterschiedlichen Hinzuverdienstgrenzen im Bescheid aufgeführt. Diese steigern sich jedoch jedes Jahr zum 01.07. mit der Rentenanpassung zusammen. Sie können per Dreisatz ermitteln, mit wie viel Wochenarbeitsstunden Sie eine bestimmte Grenze einhalten. Dann wäre es möglich, das ultimative an Einkommen neben der Rente zu erzielen. Erfragen Sie bitte jedes Jahr die neue Höhe der Hinzuverdienstgrenzen.

7 Antworten

Fritzam 13.07.2016 | 08:54
Danke für die Info. Bin erstaunt, dass bei der DRV auch mal etwas recht einfach gehen soll, so ganz ohne Formulare.
Schadeam 13.07.2016 | 08:26
Ganz einfach, Sie schicken Belege an die DRV. Also die Juliabrechnung, den neuen Vertrag oder eben eine Bestätigung Ihres Arbeitgeber.
Herz1952am 13.07.2016 | 10:04
Hallo Fritz, bei der DRV geht häufig vieles ganz einfach. Seien Sie froh, dass Sie nicht mit den KK zu tun haben. Die Krankenkassen machen ihren "Kunden" absichtlich das Leben schwer.
Fragenderam 13.07.2016 | 10:04
== ich hab meine teilweise Erwerbsminderung rückwirkend anerkannt bekommen und nun meinen Arbeitsvertrag angepasst, == Haben Sie Ihre Stunden reduziert, weil Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zugesprochen bekommen haben, oder weil Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner Vollzeitbeschäftigung mehr nachgehen können?
Fritzam 13.07.2016 | 10:57
Fragender schrieb

== ich hab meine teilweise Erwerbsminderung rückwirkend anerkannt bekommen und nun meinen Arbeitsvertrag angepasst, ==

Haben Sie Ihre Stunden reduziert, weil Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zugesprochen bekommen haben, oder weil Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner Vollzeitbeschäftigung mehr nachgehen können?

Es ist die Kombination aus Beidem. Ich habe die Erwerbsminderungsrente ja beantragt weil ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage bin, Vollzeit zu arbeiten. Mit meinem Arbeitgeber war geklärt, dass sobald diese genehmigt ist, meine Arbeitszeit verkürzt wird, das ist gute 2 Jahre her. Seit dem war ich zwar 8 Stunden am Arbeitsplatz, was aber nicht gleichbedeutend mit 8 Stunden arbeiten ist und ein Privatleben hat es nicht gegeben, da ich nur noch fertig war. Jetzt, nach den paar Tagen 5h merke ich schon, wie gut es mir tut und meiner Frau ist auch schon aufgefallen, dass ich nicht "tot" ins Bett falle sondern noch leichte Aktivitäten mit mache. @Herz1952: so unterschiedlich kann es sein, ich hab es genau andersherum erfahren.
Fritzam 13.07.2016 | 15:00
Vielen Dank für den hilfreichen Hinweis. Berechnen muss ich da nicht groß was, da ich ein ganzes Stück unter der Zuverdienstgrenze lieg und mit 5h fahr ich ganz gut, denke ich.
W*lfgangam 13.07.2016 | 18:55
Hallo Fritz, beachten Sie bitte, dass ggf. tarifliche Leistungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, LOB, Jubiläumszahlung, Nachzahlung Tariferhöhung) die zulässige Hinzuverdienstgrenze überschreiten können. Beim 3. Überschreiten fallen Sie eine 'Rentenstufe' tiefer - besonders diese LOB (Leistungsorientierte Bezahlung im ÖD), kann einen 'reinreißen'. Gruß w. PS: Zur Nachfrage von Fragender: das ist ein durchaus üblicher Vorgang, sein DRV-bestätigtes /eingeschränktes Leistungsvermögen mit zulässigem Einkommen/Hinzuverdienstgrenzen über die arbeitstägliche Std.-Zahl in Einklang zu bringen (und weiterhin der Allgemeinheit als fleißiger Beitragszahler zu 'dienen') – statt auf Lebenszeit ohne Aktivität/Nichtstun sein EM-Leben zu 'genießen' – oder?! ...und ggf. auch in eine Vollbeschäftigung wieder zurückkehren zu können!
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