Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Änderung des Versorgungsausgleichs

von Böing Mirjam21.10.2012 | 12:36
2356 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, Ich wurde 1993 geschieden und es wurde ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Mein Ex-Ehemann ist 2000 verstorben. Aus dem Konto wurden zwei Waisenrenten gezahlt. Ich habe jetzt festgestellt, dass im Konto meines Exmannes zwar die Lehrzeit erfasst ist, aber nicht mir dem Zusatz "berufliche Ausbildung" wie in meinem Versicherungskonto. Hat das noch Bedeutung? Ich beziehe seit Jahren volle Em-Rente mit dem Anteil (Begünstigte) aus dem Versorgungsausgleich. Vielen Dank für Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Es ist immer das Recht anzuwenden, dass im Zeitpunkt des Leistungsfalles (hier Zeitpunkt des Versorgungsausgleichs) gegolten hat.

2. Nach der vom 01.01.1992 bis 31.12.1996 maßgebenden Regelung des § 70 Abs. 3 SGB VI galten stets die bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zurückgelegten 48 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für Zeiten einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit als Pflichtbeitragszeiten für eine Berufsausbildung. Die Zeiten der beruflichen Ausbildung erhielten für jeden Kalendermonat pauschal mindestens 0,075 Entgeltpunkte zurgeordnet (=90 % des Durchschnittsverdienstes). Von daher erübrigte sich zum damaligen Leistungsfall eine konkrete Speicherung der Zeiten einer beruflichen Ausbildung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

-/-am 21.10.2012 | 16:34
Entsprechende Gesetzesänderung für den genannten Zusatz gab es meines Wissens 1993 noch nicht, könnte aber 1997 mit dem WFG eingeführt worden sein. 2000 war die Frage aber sicher im Rentenantrag drin. Wie die Frage beantwortet wurde, ob Nachweise hätten beigebracht werden können und wie sich das ganze auf die Rentenhöhe ausgewirkt hätte, kann hier keiner wissen.
Sozialröchler?am 21.10.2012 | 22:01
Maßgeblich ist die Rechtslage zum Datum des jeweiligen Leistungsfalls. Die jeweilige Rechtslage ist hier erläutert: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Eine Neuberechnung ist längstens für 4 Jahre vor dem Kalenderjahr der Antragstellung möglich, falls der Nachweis einer Berufsausbildung und deren Dauer erbracht wird. Ob sich etwa ändert, stellt sich erst bei der Neuberechnung heraus. Der Schuss kann dann aber auch nach hinten los gehen, da die Bewertung als beitragsgeminderte Zeit (statt bisher Beitragszeit) noch andere Konsequenzen nach sich zieht. Eine Minderung kann also, je nach Falllage, nicht gänzlich ausgeschlossen werden. An Ihrem Versorgungsausgleich würde sich nichts ändern, da der durch rechtskräftigen Gerichtsbeschluss entschieden worden ist.
Mirjam Böingam 22.10.2012 | 09:18
Vielen Dank, das war sehr hilfreich.
Sozialröchler?am 22.10.2012 | 17:11
"Ex-Ehemann ist 2000 verstorben. Aus dem Konto wurden zwei Waisenrenten gezahlt." Fragt sich, wie lange oder ob derzeit noch.
Ursula Westerbergam 05.11.2012 | 02:29
Guten Tag, mein Mann ist 2002 geschieden worden nach einer 27jährigen Ehe. Seine Frau brauchte in der Ehezeit nicht arbeiten, da sie ihre Eltern gepflegt hat. Er soll die Hälfte seiner Rentenanwartschaft an die Ex abgeben. Nun bin ich mit ihm schon wieder 6 Jahre verheiratet und er ist jetzt verstorben. Durch Bekannte hab ich gehört, dass man innerhalb von 14 Tagen eine Rückübertragung des Versorgungsausgleiches beantragen kann. Stimmt das? Vielen Dank im Voraus.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026