Hallo Martina Aschendorf,
die Antwort von w*lfgang ist gut. Eine Ergänzung: Eine Änderung bezüglich der Arbeitszeit hat es nicht gegeben. Voll erwerbsgemindert ist weiterhin, wer nicht mindestens 3 Std. täglich arbeiten kann. Auch wenn Sie die Rahmen der Hinzuverdienstgrenze ausschöpfen wollen und regelmäßig 525 EUR im Monat, bzw. 6300 EUR jährlich erarbeiten, wird sicherlich die 3-Std.-Grenze bei der täglichen Arbeit nicht überschritten. Bei einem Verdienst in Höhe des Mindestlohns kommt man täglich auf 2,8 Stunden.
Es würde sich dann nichts bei Ihrer Rente ändern.