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Experten-Antwort

Änderung im Erwerbsminderungsgesetz

von Maria Aschendorf06.10.2017 | 13:18
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4 Antworten

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Ich beziehe seid 17 Jahre eine volle Erwerbsminderungsrente. Jetzt gibt es ja eine Änderung in der Hinzuverdienstgrenze. Ich habe z.Zt. einen 450 € Arbeitsplatz. Gefährde ich nunmehr meine Rente ? Gibt es eine Änderung bezüglich der zu arbeitenden Stunden ? Bin gerade etwas hilflos ....

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.10.2017 | 09:54

Hallo Martina Aschendorf,

die Antwort von w*lfgang ist gut. Eine Ergänzung: Eine Änderung bezüglich der Arbeitszeit hat es nicht gegeben. Voll erwerbsgemindert ist weiterhin, wer nicht mindestens 3 Std. täglich arbeiten kann. Auch wenn Sie die Rahmen der Hinzuverdienstgrenze ausschöpfen wollen und regelmäßig 525 EUR im Monat, bzw. 6300 EUR jährlich erarbeiten, wird sicherlich die 3-Std.-Grenze bei der täglichen Arbeit nicht überschritten. Bei einem Verdienst in Höhe des Mindestlohns kommt man täglich auf 2,8 Stunden.

Es würde sich dann nichts bei Ihrer Rente ändern.

3 Antworten

Fortitude oneam 06.10.2017 | 13:46
Hallo Maria, Ihre Hilflosigkeit ist unbegründet. Bleiben Sie gelassen. Es hat sich im Grunde genommen nichts geändert. Erwerbsminderungsrentner können bisher bis zu 450 Euro monatlich zu ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung hinzuverdienen, ohne Abstriche bei ihrer Rente fürchten zu müssen. Vom 01. Juli 2017 an gibt es auch für alle Renten wegen Erwerbsminderung neue Hinzuverdienstgrenzen durch das Flexirentengesetz. Neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung können 6.300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdient werden. Es kommt nicht mehr auf eine regelmäßige Verteilung der Einkünfte auf die einzelnen Kalerndermonate an. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
W*lfgangam 07.10.2017 | 15:52
Ergänzend: Beachten Sie, dass Sie nun zwar regelmäßig 525 EUR/Monat hinzuverdienen dürfen, um die Hinzuverdienstgrenze für die EM-Rente weiterhin einzuhalten, Sie damit aber die Minijob-Grenze überschreiten würden und in den 'voll' steuerpflichtigen + sozialversicherungspflichtigen Bereich fallen würden = Netto-Einkommen nicht mehr als die 450 EUR/Monat. Lassen Sie alles wie es ist, da passiert dann nichts. Gruß w.
Herz1952am 07.10.2017 | 16:22
Hallo Martina Aschendorf, dort finden Sie alle wichtigen Informationen: http://www.finanztip.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/erwerbsu… Alles Gute für Sie !
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