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Experten-Antwort

Änderung Rentenart EM/Altersrente

von Reiner27.02.2018 | 11:30
394 Ansichten
2 Antworten

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Ich bekomme seit 2014 eine Erwerbsminderungsrente. Jetzt habe ich einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 60% bekommen. Ich könnte nun ab Oktober 2018 die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen, würde sich meine Rente dadurch ändern, evtl. geringer ausfallen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Reiner,

grundsätzlich können wir den Ausführungen von User „Die Farbe Schwarz“ zustimmen. Jedoch ist zu unterscheiden, ob Sie derzeit eine volle EM-Rente oder eine teilweise EM-Rente beziehen. Bei der vollen EM-Rente gilt der Besitzschutz nach § 88 SGB VI. Bei einer teilweisen EM-Rente sind nur die Entgeltpunkte besitzgeschützt, die Grundlage der teilweisen EM-Rente sind;

die Hälfte der Entgeltpunkte.

Die andere Hälfte der Entgeltpunkte, die nicht bei der Rentenberechnung berücksichtigt wurden, wird nun mit dem Zugangsfaktor berücksichtigt, der bei der Umwandlung in die Altersente zu beachten ist. Dieser, neue, Zugangsfaktor kann ein anderer sein, als bei der Bewilligung der teilweisen EM-Rente.

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1 Antworten

Die Farbe Schwarzam 27.02.2018 | 12:02
Die Rentenhöhe kann sich beim Wechsel zur Altersrente normalerweise nicht verringern. Es gilt ein sog. Besitzschutz, wonach die Altersrente mindestens in der Höhe der vorigen EM-Rente bestehen muss. Sollten nach Leistungsfall der EM-Rente noch rentenrechtlich relevante Zeiten zurückgelegt worden sein (z.B. Minijob o.ä.), werden diese sich rentensteigernd auf die Altersrente auswirken. Sofern Sie neben der EM-Rente allerdings keine weiteren Zeiten zurückgelegt haben, kennen Sie schon die Höhe Ihrer Altersrente ;-) MfG
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