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Experten-Antwort

Änderung Stichtagsregekung möglich

von Sim30.09.2021 | 11:43
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich lese, dass die Stichtagsregelung in Überprüfung ist. Dass also alle EMR bis zum 67LJ, und nicht bis 60 gezählt wird. Der vdk klagt ja dagegen. Warum hat man dies eigentlich so ungerecht geregelt? Kostengründe? Keine Einigung große Koalition?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sim,

es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden werden.

Im Übrigen bitten wir um Verständnis, dass wir hier in diesem Forum keine "Gerechtigkeitsdiskussionen" führen wollen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Lflkgkam 30.09.2021 | 11:54
Grüne und SPD haben die derzeitige EM Rente erschaffen. Genauso wie die Zurechnungszeiten, die Verlängerung des Renteneintrittsalters etc. Dies hatte aber zur Folge, dass eine immer größere Diskrepanz zwischen EM Renten Zurechnungszeiten und Eintritt in die Altersrente entstand. Um dies zu kompensieren passte man nun die Zurechnungszeiten an das Alter der Altersrente an. Warum aber sollte nun für Altrentner die Zurechnungszeiten angepasst werden auf 67, wenn für die das Renteneintrittsalter von 67 überhaupt nicht gilt. Derzeitige Jahrgänge müssen nicht bis 67 arbeiten, vorige schon garnicht. Die Logik des vdk ist nachzuvollziehen, alle EM Rentner müssen gleich behandelt werden. Das sieht das GG aber nicht vor. Der Gleichheitsgrundsatz gilt für gleiche Sachverhalte, die hier nicht vorliegen: daher ist meine persönliche Einschätzung, dass das BVerfG der Sicht des VdK nicht folgt. Insgesamt kann man aber sagen ja es geht natürlich um finanzielle Gründe Altrentner nun neue Zurechnungszeiten zu geben.
Walteram 30.09.2021 | 12:46
Ggf. ist es sinnvoll noch in diesem Jahr einen Überprüfungsantrag zu stellen. Das BSG möchte bis Sommer 2022 über die laufenden Verfahren entscheiden. Ohne Überprüfungsantrag könnten Ansprüche verfallen. Der VdK und Sovd sind hier eine Allianz eingegangen und werden das Anliegen bis zum Bundesverfassungsgericht verfolgen. Eventuell ändert die neue Koalition auch das Gesetz und wendet die neue Zurechnungszeit auch auf Bestandsrentner an. Das ist aber reine Zukunftsmusik.
daran denkt man nicht mehram 30.09.2021 | 12:26
Früher fanden Rentner die Stichtagsregelung gut. Neue Rentenregelungen bedeuteten da noch Verschlechterungen des Rechts. Wer bereits Rente bezog, hatte Glück gehabt und profitierte von den besseren alten Vorschriften. Dass Verbesserungen im Rentenrecht den Wunsch nach "Gleichbehandlung" wecken, ist nachvollziehbar. Ich wäre da nicht anders. Angesichts der Tatsache, dass die Rentenkassen nicht voller werden, frage ich mich allerdings, wann der Wind wieder dreht und ein neues Rentenrecht wieder eine Verschlechterung bedeutet. Und was dann?
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