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Experten-Antwort

Änderungen KV/PV

von suzanna10.09.2014 | 09:44
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10 Antworten

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Was wird sich auf Grund der geplanten Änderungen am Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung für Rentener im Jahr 2015 genau ändern?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Suzanna,

ab 01.01.15 fällt der allein von den Versicherten zu tragende Beitragsanteil von 0,9 % weg, der Arbeitgeberanteil wird auf 7,3 % festgeschrieben. Krankenkassen können jedoch einen Zusatzbeitrag erheben. Inwieweit Ihre Krankenkassen diesen Zusatzbeitrag erhebt, kann hier nicht beantwortet werden. Durch die Rentenversicherung erfolgt - wie bisher auch - der von der Krankenkasse mitgeteilt Beitragsanteil des Versicherten.

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9 Antworten

Kai-Uweam 10.09.2014 | 11:25
Warum fragen Sie das nicht in einem Krankenkassenforum?
Elisabeth R.am 10.09.2014 | 11:49
ich vermute mal, weil die Foren der Krankenkassen sich umständlicher und , komplizierter bedienen lassen, als dieses Forum hier.
suzannaam 10.09.2014 | 12:14
Ich gehe mal davon aus, dass die Experten bei der Beratung von Versicherten und Rentnern auch auf das Thema Krankenversicherung der Rentner und den damit verbundenen Abzügen eingehen. Somit sollten die Experten hierzu auch etwas sagen können.
Lulaam 10.09.2014 | 13:40
...und der Beitrag zur PV soll zum 01.01.2015 um 0,3 % steigen ....
SaschaKam 10.09.2014 | 14:47
Außerdem wird es wohl so sein, dass Erhöhungen und auch Senkungen des krankenkassenindividuellen Zusatzbeitrages erst mit zweimonatiger Verzögerung zum Tragen kommen; zudem wird wohl für Januar und Februrar 2015 ein Zusatzbeitrag von 0,9% herangezogen, egal in welcher Höhe die jeweilige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt: http://www.haufe.de/personal/entgelt/zusatzbeitrag-bei-versorgun…
Schießl Konradam 10.09.2014 | 19:03
Der Rentenbeitrag beträgt ab 1.1.2015 14,6%, die 0,9% , bisher zusätzlich zu 7,30%, somit 8,2%. Somit gilt Parität wieder mit 7,30 % . Um 0,3 % erhöht sich die Pflegeversicherung auf 2,08, ohne Kinder auf 2,33 % einseitig für den Rentner MfG.
W*lfgangam 10.09.2014 | 21:41
...ähhh, habe ich das jetzt falsch im Kopf, dass am 01.01.2015 erst mal nur der PV-Beitrag um 0,3 % angehoben wird und am 01.03.2015 der 0,9 % 'Sonderbeitrag' KV wegfällt? In jedem 'Mütterrentenbescheid' gibt es dazu entsprechende Hinweise/Textbausteine. Gruß w.
SaschaKam 11.09.2014 | 16:54
Hallo Wolfgang, der "festgeschriebene" allgemeine Zusatzbeitrag i. H. v. 0,9% entfällt prinzipiell zum 01.01.2015. Wie ich aber weiter oben oben schon geschrieben habe, wird es wohl so sein, dass Erhöhungen und auch Senkungen des krankenkassenindividuellen Zusatzbeitrages erst mit zweimonatiger Verzögerung zum Tragen kommen; zudem wird wohl für Januar und Februrar 2015 der "alte" Zusatzbeitrag von 0,9% herangezogen, egal in welcher Höhe die jeweilige Krankenkasse tatsächlich einen Zusatzbeitrag erhebt. Quelle: http://www.haufe.de/personal/entgelt/zusatzbeitrag-bei-versorgun…
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