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Experten-Antwort

Ärzte erstellen Gefälligkeitsgutachten

von joy02.08.2017 | 15:21
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hilfe, der Gutachter vom Sozialgericht hat im Jahr 2017 ein Gefälligkeitsgutachten zu Gunsten des Sozialgerichtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund erstellt. Als Grundlage hat der Gutachter natürlich das Gutachten aus dem Jahren 2002 und 2003 herangezogen, und natürlich die gleichen Diagnosen gestellt wir die Gutachter aus 2002 und 2003. Die Gutachter aus dem Jahr 2002 und 2003 haben auch ein Gefälligkeitsgutachten erstellt, zu meinen Gunsten, damit ich auch Rente bekomme. Dafür bin ich auch noch den Gutachtern aus dem Jahr 2002 und 2003 dankbar, dass die zu meinen Gunsten die Gefälligkeitsgutachten erstellt haben Sowohl Deutsche Rentenversichtung und Sozialgericht wollten Informationen von meinen behandelnten Ärzten haben, aber von welchen, war schon seit 3 Jahren nicht mehr beim Arzt. So einfach ist es, weiterhin zu Lasten der Allgemeinheit zu Leben. Das beste wäre, der Gutachter von 2017 hätte keinen Einblick in die Gerichtsakte mit den Gutachten von 2002 und 2003 gehabt, dann wäre das Gutachten auch anders ausgefallen.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Joy, Ihrem Beitrag kann ich keine konkrete Fragestellung entnehmen. Somit bitte ich um Verständnis, dass ich dazu keine Position einnehme. Sollten Sie mit den getroffenen Entscheidungen nicht einverstanden sein, so kontaktieren Sie die dafür zuständigen Stellen.

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11 Antworten

Franz-Josefam 02.08.2017 | 15:27
Sie beziehen Ihre Rente ganz bestimmt rechtmäßig. Denn wenn Sie geistig gesund wären, würden Sie nicht so ein dummes Zeug absondern....
egal (der Erste)am 02.08.2017 | 15:25
Genau!
bahnhofam 02.08.2017 | 16:12
Und was genau wollte uns der Autor mitteilen? Erschließt sich mir nicht.
Emil F.am 02.08.2017 | 16:35
Gutachter schauen sich natürlich ein Vorgutachten an, gleich welchen Datums. Und da diese meist kein Rückgrat haben, besteht die Tendenz, sich der Meinung des Vorgutachters anzuscchließen. Da ist man wohl auf der sicheren Seite, insbesondere wenn man keine oder nur wenig Ahnung als Gutachter hat. Und wer widerspricht schon gerne einem Kollegen. Lieber dann mit der Clique stimmen. Sonst gibts beim nächsten Gutachten Revanche. Wer kennt das nicht aus seinem Berufsalltag solche Meinungsanschlüsse.
joyam 02.08.2017 | 17:10
Allerdings hat ein niedergelassener Arzt für Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin, leider bin ich schon dazu verdonnert, alle 5 Jahre einen solchen Arzt für Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin aufzusuchen, ganz anders geurteilt bei einer Untersuchung nach Vordruck inklusive Sehtestuntersuchung.
Herz1952am 02.08.2017 | 20:47
Hallo Joy, vom schlechten Sehen alleine bekommt man nun mal keine Rente (Bezug: Ihr letzter Beitrag). Wenn Sie die eine Brille n u r für Ihren Beruf brauchen, wäre evtl. die Rentenversicherung dafür zuständig, weil Ihre Erwerbsfähigkeit evtl. gefährdet wäre, wenn sich dadurch die Sehkraft verschlechtern kann. Es genügt auch, wenn sich dadurch die Erwerbsfähigkeit womöglich erhalten lässt. Oder geht es bei Ihnen nicht um Rente, sondern nur um die Brillenzahlung? Dafür wäre natürlich auch die Rentenversicherung (oder Berufsgenossenschaft?) zuständig. So einen Fall gab es kürzlich wegen eines speziellen Hörgerätes für eine Call-Center Mitarbeiterin, die bei Kopfhörer-Arbeit die Kunden nicht verstehen konnte (bestimmter Frequenzbereich). Sie hatte das Gerät bei der KK "angefordert". Diese sagte, dafür wäre die RV (oder die BG zuständig, das weis ich nicht mehr). Nach langem hin und her erklärten sich dann beide bereit zu zahlen. Sie werden sich wohl dann geeinigt haben, wer letztlich zuständig ist. Ich sehe übrigens einen Stern ohne Brille wie Raumschiff "Enterpreis" mit Festbeleuchtung. Allerdings viereckig mit vielen roten und grünen Punkten, sowie viele kleine "Sternchen". Das ist kein verspäteter Aprilscherz. :-).
Susenam 02.08.2017 | 19:26
Einfach mal ausschlafen, und alles wird gut.
Genervteram 02.08.2017 | 23:26
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Ich hatte geglaubt, der Beitrag von Joy wäre an Lächerlichkeit nicht zu überbieten! Falsch gedacht. Man sollte erst die Beiträge von Herz1952 abwarten! Unglaublich!!
GroKoam 03.08.2017 | 08:38
Hallo Joy, vom schlechten Sehen alleine bekommt man nun mal keine Rente (Bezug: Ihr letzter Beitrag). Wenn Sie die eine Brille n u r für Ihren Beruf brauchen, wäre evtl. die Rentenversicherung dafür zuständig, weil Ihre Erwerbsfähigkeit evtl. gefährdet wäre, wenn sich dadurch die Sehkraft verschlechtern kann. Es genügt auch, wenn sich dadurch die Erwerbsfähigkeit womöglich erhalten lässt. Oder geht es bei Ihnen nicht um Rente, sondern nur um die Brillenzahlung? Dafür wäre natürlich auch die Rentenversicherung (oder Berufsgenossenschaft?) zuständig. So einen Fall gab es kürzlich wegen eines speziellen Hörgerätes für eine Call-Center Mitarbeiterin, die bei Kopfhörer-Arbeit die Kunden nicht verstehen konnte (bestimmter Frequenzbereich). Sie hatte das Gerät bei der KK "angefordert". Diese sagte, dafür wäre die RV (oder die BG zuständig, das weis ich nicht mehr). Nach langem hin und her erklärten sich dann beide bereit zu zahlen. Sie werden sich wohl dann geeinigt haben, wer letztlich zuständig ist. Ich sehe übrigens einen Stern ohne Brille wie Raumschiff "Enterpreis" mit Festbeleuchtung. Allerdings viereckig mit vielen roten und grünen Punkten, sowie viele kleine "Sternchen". Das ist kein verspäteter Aprilscherz. :-).
Ich hatte geglaubt, der Beitrag von Joy wäre an Lächerlichkeit nicht zu überbieten! Falsch gedacht. Man sollte erst die Beiträge von Herz1952 abwarten! Unglaublich!!
Jetzt hat das Herzl die Ironie entdeckt und Du kapierst es nicht.
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