Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Ärzteversorgung und BfA

von babs29.02.2008 | 12:43
2518 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich selbst bin in der Ärzteversorgung versichert, mein Mann bei der BfA. Sollte ich vor meinem Mann sterben, zahlt die Ärzteversorgung meinem Mann bis zu dessen Tod 60% meiner Altersbezüge weiter und zwar unabhängig von der Höhe seiner eigenen Rentenbezüge. Wie sieht es im umgekehrten Falle aus? Inwieweit erhalte ich noch Witwenrente der BfA trotz eigener, aber vermutlich kleiner Rente der Ärzteversorgung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei uns ist die Sache ähnlich. Wenn Sie vor dem 1.1.2002 geheiratet haben und zu dem Zeitpunkt schon älter als 40 waren, sind es bei uns auch 60%. Im Gegensatz zur Ärztversorgung wird bei uns immer eigenes Einkommen angerechnet. Trotzdem muß es keinen Einfluß auf die Rente haben, da es einen Freibetrag in Höhe von circa 700,- Euro gibt.

3 Antworten

___am 29.02.2008 | 21:54
Altes oder neues Hinterbliebenrentenrecht? Der Freibetrag beträgt jedenfalls 2008 für die Renten wegen Todes für Witwen und Witwer monatlich --> in den alten Bundesländern 693,53 EUR, --> in den neuen Bundesländern 609,58 EUR. Schauen Sie einmal unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de… und http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de…
Babsam 29.02.2008 | 23:07
Altes Hinterbliebenenrecht denke ich, Geburtsjahrgänge 1954 und 1958, verheiratet seit 1983
Rosannaam 03.03.2008 | 12:00
Hallo Babs, da altes Hinterbliebenenrecht anzuwenden ist, erhalten Sie von der DRV Bund (ehemalige BfA) die ersten 3 Kalendermonate 100 % der Versichertenrente (volle EM-Rente oder Altersrente), danach 60 % große Witwenrente, da Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben. Ab 2012 wird diese Altersgrenze allerdings auch angehoben, und zwar jedes Jahr um 1 Monat! Auf die Witwenrente (und auch Witwerrente) ist das eigene Einkommen wie z.B. Arbeitseinkommen, Rente etc. anzurechnen. Die Freibeträge wurden heute schon mehrfach genannt. Das den Freibetrag überschreitende (Netto-)Einkommen ist dann mit 40 % an der Witwen(r)rente anzurechnen bzw. in Abzug zu bringen. MfG Rosanna.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026