Hallo fragesteller,
aufgrund der Möglichkeit der Zahlung freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Mitglied eines Versorgungswerkes ist das Wiederaufleben der untergegangenen Beitragszeiten (z.B. Wehrdienst, etc.) und der untergegangenen Beitragsanteile des Arbeitgebers nicht möglich.
Dies wurde durch die Zulassung der Zahlung freiwilliger Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung für befreite oder versicherungsfreie Personen vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt.