Guten Morgen Helga,
keine Bange, für das Begutachtungsverfahren ist es unerheblich, ob Diagnoseschlüssel angegeben werden oder nicht. Der ärztliche Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers prüft die eingereichten Atteste sorgfältig.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung