Hallo Karl,
Max4.0 hat es zutreffend zusammengefasst.
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Hallo Karl,
Max4.0 hat es zutreffend zusammengefasst.
Ja, darf er, wenn er zu einem anderen Ergebnis kommt. Entweder nach Aktenlage oder nach einem Begutachungstermin oder nach beidem.Macht für mich aber keinen Sinn. z.b. bei Antrag auf Nahtlosigkeit. 4 Wochen Zeit eine Reha zu beantragen. Nach der Reha bewertet der MD der AfA den Rehabericht und sieht es anders ?
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