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Experten-Antwort

Ärztliches Gutachten der DRV

von Neugierig05.06.2021 | 21:02
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mir wurde eine unbefristete, volle EMR bewilligt. Nun habe ich die Information erhalten, dass ich das ärztliche Gutachten bei der DRV anfordern kann. Das wäre u.a. sinnvoll, weil hier ggf. dokumentiert ist, ob eine Nachuntersuchung eingeplant oder nicht. Das würde mich natürlich brennend interessieren. Ist es unkritisch das Gutachten anzufordern? Kann ich es mir persönlich zuschicken lassen oder sollte ich darum bitten, es an meinen Hausarzt zu schicken.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Neugierig,

grundsätzlich haben Sie nach § 25 SGB X ein Recht auf Akteneinsicht.

Allerdings setzt dieses Akteneinsichtsrecht grundsätzlich ein laufendes Verfahren beim Sozialleistungsträger voraus.

Das Einsichtsrecht beginnt frühestens mit der Einleitung des Verwaltungsverfahrens und endet spätestens mit dem Abschluss des Verwaltungsverfahrens. Das Recht zur Einsichtnahme besteht zu jedem Zeitpunkt des Verwaltungsverfahrens einschließlich des Widerspruchsverfahrens. Soweit das Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist, sich jedoch ein Sozialgerichtsverfahren angeschlossen hat, richtet sich das Einsichtsrecht nach § 120 SGG.

Ist ein Verwaltungsverfahren durch den Erlass eines bindenden Verwaltungsaktes abgeschlossen worden, wird aber im Rahmen der §§ 44 ff. SGB X von Amts wegen oder auf Antrag hin ein neues Verwaltungsverfahren durchgeführt, so besteht hinsichtlich der Akten, die das neue Verfahren über die Rücknahme, den Widerruf oder die Aufhebung betreffen, wiederum ein Recht auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X.

Um das Recht auf Akteneinsicht in Anspruch zu nehmen sollten Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

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11 Antworten

Sonntagam 06.06.2021 | 07:29
Dies ist, meiner Erfahrung nach, eine von Ihnen ganz persönlich aufgestellte These, die jedoch allgemein nicht als verbindlich zutrifft. Richtig ist, und so wird es im Bescheid einem auch mitgeteilt, dass eine Überprüfung jederzeit erfolgen k ö n n t e ! Meine gemachte Erfahrung: Anerkennung einer vollen unbefristeten EMR von 2/2006 - 3/2018 ohne jemals danach ein Standartformular zugesandt bekommen zu haben oder dass in der Zeit ein Überprüfungsprocedere eingeleitet wurde. Somit habe ich, außer wenn abzuändernde Bescheide aufgrund von Rentenerhöhung oder KK-Beitragsänderungen etc. anstanden, während meines 12 jährigen EMR-Bezugs von der DRV Bund nichts gehört. Im/seit dem Jahr 2018 dann auf meinem Antrag hin problemlose Umwandlung/Bezug der Rentenart "vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte". Keine Panik vor Situationen, die womöglich nie eintreffen werden. Einen schönen Sonntag
Neugierigam 05.06.2021 | 21:59
Mir ist durchaus bewusst, dass die DRV zu jeder Zeit überprüfen kann. Mir geht es hier explizit um eine Nachuntersuchung. Folgenden Experten-Antwort habe ich hier im Forum dazu gefunden: 10.02.2020, 14:14 Experten-Antwort Hallo xxx, unbefristete Renten werden überprüft, wenn bei der sozialmedizinischen Votierung des Prüf- und Gutachterarztes ein Nachuntersuchungstermin festgelegt wurde. Eine Überprüfung ist auch erforderlich, wenn bereits vor dem Nachuntersuchungstermin neue medizinische Sachverhalte oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes vom Versicherten geltend gemacht werden. Gleiches gilt, wenn unabhängig davon Sachverhalte bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die medizinischen Voraussetzungen für die Rente nicht mehr vorliegen. Solche Anhaltspunkte können sich unter anderem bei der Aufnahme einer Beschäftigung, einer selbständigen Tätigkeit oder eines Bundesfreiwilligendienstes bzw. bei der Überprüfung des Hinzuverdienstes bei Erwerbsminderungsrenten ergeben. Im Rahmen der Überprüfung wird vom Versicherten eine Selbstauskunft angefordert und anhand aktueller medizinischer Unterlagen der Gesundheitszustand durch den Prüf- und Gutachterarzt neu eingeschätzt.
Opiam 05.06.2021 | 21:21
Eine Überprüfung wird es in jedem Fall geben, unabhängig ob da ein Gutachter was zu sagt. Oder glauben Sie, dass Sie nun 30 Jahre nichts mehr hören von der Rentenversicherung. Es kann bereits in einem Jahr die erste Nachfrage mittels Standardformular geben.
Opiam 06.06.2021 | 09:16
Ist auch verständlich. Ein fast 60 jähriger Fastaltersrentner wird eher nicht mehr überprüft.
DRVam 06.06.2021 | 09:17
Fordern Sie das Gutachten an. Sollte die Rentenversicherung der Meinung sein, dass Ihnen das Gutachten nur über einen Arzt eröffnet werden kann, wird man Ihnen das schon mitteilen.
Markusam 06.06.2021 | 12:57
Hallo Neugierig, ich hatte auch das - die ärztl. Gutachten und ärztliche Stellungnahmen von Verwaltung-Beraterarzt angefordert und zusätzlich auf den §25 SGB X verwiesen. Alles kein Problem nach drei Wochen war die Geschichte in meinem Briefkasten. In der Verwaltung-Beraterarztstellungnahme seht eine Frage, ob und wenn eine Nachprüfung erforderlich ist. Ob es je nachdem was im ärztlichen Verweis steht, generell nicht zu einer Nachprüfung kommen kann? Schönen Sonntag
Kerstinam 06.06.2021 | 14:30
Hallo, Die DRV Berlin hatte mir problemlos das Gutachten zugesendet. Ich bekomme seid 2012 eine unbefristete, volle EWR Rente und wurde noch nie überprüft Schönen Rest Sonntag noch
Sonntagam 06.06.2021 | 11:38
@Opi Ich wurde gerade erst 49 Jahre alt (geb. 4/1957 ... EMR 2/2006) und stand keinesfalls vor der Fastaltersrente! Die Umwandlung zur vorgezogenen Altersrente für Schwerbehinderte konnte ich frühestmöglich demnach erst ZWÖLF Jahre später, nämlich zum 1.4.2018 , beantragen. Sie erklären gegenüber dem User @Neugierig, dass IN JEDEM FALL Überprüfungen erfolgen werden. Doch dem ist im Grundsatz nicht so! Es KANN (darauf wird ausdrücklich im Bescheid hingewiesen), doch es muss nicht sein. Daher möchte ich den User @Neugierig zumindest etwas beruhigen. Gruß Sonntag
Carlaam 06.06.2021 | 14:51
Mir wurde eine unbefristete, volle EMR bewilligt. Nun habe ich die Information erhalten, dass ich das ärztliche Gutachten bei der DRV anfordern kann. Das wäre u.a. sinnvoll, weil hier ggf. dokumentiert ist, ob eine Nachuntersuchung eingeplant oder nicht. Das würde mich natürlich brennend interessieren. Ist es unkritisch das Gutachten anzufordern? Kann ich es mir persönlich zuschicken lassen oder sollte ich darum bitten, es an meinen Hausarzt zu schicken.
Hallo, Die DRV Berlin hatte mir problemlos das Gutachten zugesendet. Ich bekomme seid 2012 eine unbefristete, volle EWR Rente und wurde noch nie überprüft Schönen Rest Sonntag noch
Bei einer unbefristeten EWR findet nie eine Überprüfung statt.
DRVam 06.06.2021 | 14:57
Zitat von Carla anzeigenausblenden
Hallo, Die DRV Berlin hatte mir problemlos das Gutachten zugesendet. Ich bekomme seid 2012 eine unbefristete, volle EWR Rente und wurde noch nie überprüft Schönen Rest Sonntag noch
Bei einer unbefristeten EWR findet nie eine Überprüfung statt.
Warum verbreiten Sie hier einen solchen Unsinn? Viele Beiträge hier im Forum beweisen, dass es eben nicht so ist. Es gibt keine Garantie, dass eine Überprüfung nicht stattfindet, auch nicht bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente. Steht übrigens auch so im Rentenbescheid. Leider gibt es hier immer wieder Personen, die glauben, ihre Unkenntnis hier beweisen zu müssen.
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