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Experten-Antwort

Ärztliches Gutachten für die DRV

von Bodo14.12.2016 | 17:16
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3 Antworten

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Hallo. Habe heute das Ärztliche Gutachten von der DRV erhalten. Im Juli habe ich ein Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gestellt. Der Antrag wurde natürlich abgelehnt. Den Widerspruch habe ich eingelegt. Einige Daten zu meiner Person: Geb: Juni 1958, von der KK Ausgesteuert.Anspruch auf ALG I noch bis 15.01.2017. GdB 50. Diagnosen: 1. Schultergelenksbeschwerden links & rechts mit endgradigen Bewegungseinschränkungen im Sinne eines chronischen Impingementsyndroms bei arthroskopischer Op.rechts vom 01.03.2016. 2. Kniegelenksverschleiß bds. (li & re) nach Abrasionsarthoplastik sowie Umstellungsosteomie li Varusgonatthrose von 2014/2015. 3.Chronisch - degenerative HWS/WS- Syndrom bei Spondylarthrose/ Foramenstenose C5-C6 mit pseudoradikulärer Symptomatik. Neuroforamenstenose. 4. Bluthochdruck medikamentös behandelt. 5. Hörminderung bds. als Berufserkrankung anerkannt. 6. Diabetes TypII medikamentös behandelt. 7. Chronisch- obstruktive Bronchitis bei bekannter Sarkoidse medikamentös behandelt. Das sind alles gesicherte Diagnosen. Empfehlungen zu einer Op liegen noch vor, Schultergelenk links & HWS warscheinlich bisegmentale Fusion nötig. Relative OP-Indikation. Und jetzt die Leistungsbeurteilung. Auf Grund der bestehenden Gesundheitsstörungen ist die Erwerbsfähigkeit gemindert. Jedoch ist der Vers.. unter Berücksichtigung der bestehenden Gesundheitsstörungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiterhin über 6 Stunden täglich leistungsfähig für leichte bis mittelschwere körperliche Tätigkeiten belastbar. Dann kommen Aufzählungen was nicht mehr geht Funktionseinschränkungen. Danach kann ich gleich im Bett bleiben, damit nimmt mich doch kein Arbeitgeber mehr? Auf Grund der beschriebenen Fünktionseinschränkungen entspricht das Restleistungsvermögen nicht mehr den Anforderungsprofil der zuletzt ausgeübten Tätigkeiten als Produktionsarbeiter/Sägewerker sowie als Lagerarbeiter, so dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne von Wiedereingliederungshilfen geprüft werden sollten. Was für Wiedereingliederungsmöglichkeiten würden sich für mich ergeben??? Umschulung?? Glaub ich nicht. Behindertenwerkstatt?? Entschuldigt viel zu viel Text. Über gute Vorschlege würde ich mich freuen. Bodo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von "Rentensputnik" wird zugestimmt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Rentensputnikam 14.12.2016 | 20:14
Hallo Bodo! Bei Entscheidungen nach medizinischen Gesichtspunkten, dürfte es schwierig sein, in diesem Forum aussagekräftige Antworten zu erhalten. Hinsichtlich der möglichen Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, sollten Sie sich mit einem extra für diese Dinge ausgebildeten Rehaberater in Verbindung setzen. Häufig wird dieser Kontakt auch automatisch durch Ihren RV-Träger hergestellt. Sie können natürlich auch zunächst die Entscheidung über Ihren Widerspruch abwarten! MfG
Milleram 14.12.2016 | 21:34
Hallo Bodo, leider kann ich Ihnen keine hilfreiche Infos geben. Leider wird jeder zweiter Erwerbsminterungsantag von der DRV erstmal abgelehnt. Nehmen sich sich einen Rechtsbeistand und kämpfen Sie für Ihr Recht. Nach Ihrem Geburtsdatum werden Sie nächstes Jahr 59 Jahre und mit einem unbefristeten GDB50 können Sie wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, dann können Sie vorzeitig in die Altersrente mit 61+x Jahren in Rente gehen. Ich verstehe das Sie verärgert sind und das mit recht. Deshalb bleiben Sie ruhig und gehen gezielt vor. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und das Sie Ihr Ziel erreichen. Mfg
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