Hallo Kaventsmann,
Sie können unter Vorlage eines ärztlichen Attests Widerspruch gegen den Aufnahmetermin einlegen. Wegen der Kürze der Zeit empfehle ich Ihnen, sich ggf. im Vorfeld telefonisch mit dem Rehaträger sowie dem Rententräger, der ja vermutlich die Reha-Maßnahme im Rahmen des Weiterbewilligungsverfahrens für die EM-Rente veranlasst hat, in Verbindung zu setzen, damit diese Bescheid wissen. Auch die Klinik sollte ggf. informiert werden. Aber reden Sie erst mit den Trägern.
Im Übrigen ist es nicht ungewöhnlich, dass es zu so kurzfristigen Einberufungen zum Reha-Antritt kommt. Dies ist fast immer dann der Fall, wenn ein anderer Leistungsträger zur Reha aufgefordert hat. In diesen Fällen ist auch meistens die Klinik schneller als der Beischeid über die Rehabewilligung.