Guten Morgen,
die Punkte 2.3 und 2.4 des Vordrucks R0665-00 werden von der Sachbearbeitung vorausgefüllt, damit Sie als Arbeitgeber wissen, welche Daten gewünscht werden. Tragen Sie bitte dazu das Datum vom 15.01. ein, wann die Beschäftigung begonnen hatte.
Wenn die Pflegekraft im letzten Jahr bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war wird das Vorjahreseinkommen benötigt.
Zunächst mal: Nicht Sie füllen den Vordruck aus, sondern Ihr Arbeitgeber.
In dem Vordruck wird auch das Datum des Beschäftigungsbeginns eingetragen. Die Sachbearbeitung ist schlau genug zu verstehen, dass bei Beginn am 15.01. kein Vorjahreseinkommen bescheinigt werden kann.
Aber: Falls Sie im Vorjahr woanders beschäftigt waren, benötigt die RV Angaben zu dieser Beschäftigung.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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