Guten Morgen, auf dem Vordruck V0211 unter Ziffer 2.2.3 ist das rentenversicherungspflichtige Gehalt zu benennen, von welchem Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden. Dies ist mindestens 80% des letzten Regelentgelts bzw. das vertraglich vereinbarte Bemessungsentgelt für die Rentenversicherungsbeiträge während der Altersteilzeit..