Hallo Bia,
solange Arbeitslosengeld bezogen wird, liegt Versicherungspflicht in der Rentenversicherung vor. Eine zusätzliche Versicherungspflicht aufgrund eines Minijobs wäre dann nicht dringend erforderlich, erhöht aber die späteren Rentenansprüche. Soweit kein Arbeitslosengeldbezug vorliegt empfehlen wir Ihnen die Versicherungspflicht aufgrund des Minijobs.