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Experten-Antwort

Agentur für Arbeit

von Wissenssuchender16.12.2017 | 11:44
603 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, es wäre mal interessant zu wissen, ob sich jemand mit einer dauerhaften, vollen Erwerbsminderung im Grundsicherungsbezug ohne EMR-Anspruch bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter arbeitssuchend melden kann? Mir ist wohl bekannt, das ich mich nicht arbeitslos melden kann, aber arbeitssuchend? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wissenssuchender,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung nicht möglich, Fragen zum Recht der Arbeitsförderung/Grundsicherung für Arbeitsuchende zu beantworten. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an ihr(e) zuständige(s) Agentur für Arbeit/Jobcenter oder eines der einschlägigen Foren zum Recht des SGB II/III.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

HotRodam 16.12.2017 | 12:03
Prust.... Wozu arbeiten, wenn die meiste Kohle von der Stütze abgezogen wird? Wer Langeweile hat, sucht sich ein schönes Hobby und gut ist es!
Genervteram 16.12.2017 | 12:38
Wie wäre es, diese Frage der AfA oder dem Jobcenter zu stellen, weil diese dann zuständig sind?
Geisterjägeram 16.12.2017 | 14:18
Und was versprechen Sie sich davon? Meinen Sie, daß das Jobcenter Ihnen eine Stelle verschaffen kann? Gedenken Sie folgende Tatsache, Sie können laut Amt keine Drei Stunden am Tag erwerbstätig sein. Daraus ergeben sich diese Folgerungen: Welcher Arbeitgeber wird Sie auf Grund der obengenannten Tatsache einstellen? und Warum soll das Jobcenter Ihnen helfen, wo auf Grund der obengenannten Tatsache es doch keinen Sinn hat? Weiter glaube ich kaum, das das Jobcenter für Sie zuständig ist, doch eher wird es das Sozialamt sein. Und das Sozialamt zahlt Ihnen die Grundsicherung, aber wird sich sonst nicht um Sie kümmern, denn es gilt eben wieder die obengenannte Tatsache. Daher rate ich Ihnen, suchen Sie sich selber eine Arbeit. Mit Selbsthilfe sind Sie sicher und vor allem schneller. Wenn Sie meinen, das Sie erwerbstätig sein können, dann schaffen Sie es auch selbst mit der Arbeitssuche. Was vor allem wichtig ist, seien Sie nicht wählerisch, denn das können Sie nicht sein. Fünfzehn Stunden in der Woche müssen es mindestens sein( drei Stunden am Tag, fünf Tage die Woche), dann sind Sie aus der vollen Erwerbsminderung raus. Aber ich rate Ihnen zur Ergreifung einer Vollzeitstelle, dann sind Sie sicher aus dem Bereich des Sozialamtes heraus. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.
Deutsche Rentenversicherung
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