Hallo Theo!
Den Ausführungen von Kai-Uwe wird zugestimmt. Wenn Ihr behandelnder Arzt eine Begleitperson aus medizinischer Sicht für erforderlich hält, soll er Ihnen das bitte schriftlich bestätigen.
Diese ärztliche Bescheinigung senden Sie bitte mit einem formlosen Antrag auf Begleitperson an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. an die Krankenkasse (je nachdem, wo der Antrag auf AHB gestellt wurde).
Die Begleitperson ist in jedem Fall vor Antritt der Rehabilitationsleistung durch den zuständigen Kostenträger zu genehmigen. Ohne vorherige Genehmigung können Kosten für die Begleitperson nicht übernommen werden.
Für Ihre AHB wünschen ich Ihnen viel Erfolg.
Ihr Experte