Hallo Moleka,
bei Privatpatienten erfolgt die Abrechnung ja über den Patienten selbst, die dürften also kein großes Problem darstellen. Sofern der Patient aufgrund eines Arbeitsunfalles eine Reha benötigt, ist der Antrag bei der zuständigen BG zu stellen. Welche BG das ist, muss auch der Patient selbst wissen. Bei der integrierten Versorgung haben ja Krankenkassen und die Leistungserbringer Versorgungsverträge geschlossen, Kostenträger hier wäre dann also die Krankenkasse des Patienten, welche das ist muss ebenfalls der Patient wissen. Ganz grob (dies ist wirklich nur eine Richtlinie und trifft bestimmt nicht in jedem Fall zu) kann man sagen, dass, solange der Patient noch in einem Arbeitsverhältnis steht, überwiegend die Rentenversicherung zuständig ist (sofern kein Arbeitsunfall vorliegt). Wo Sie die Antragsformulare der Rentenversicherung erhalten hat Chris ja schon geschrieben. Evtl. setzen Sie sich mal mit den häufig vorkommenden Krankenkassen und BG`en in Verbindung und lassen sich Antragsformulare zuschicken.