Hallo Herz Patientin 58,
wie santander bereits erwähnte, hat die Einstufung Ihrer Erwerbsfähigkeit nur bedingt etwas mit Folgeerkrankungen zu tun. Wenn aufgrund der gewährten AHB der medizinische Dienst der Rehaklinik eine volle Erwerbsfähigkeit bescheinigt, wird die Rentenversicherung selbst ebenfalls prüfen, ob dies der Fall ist. Es kann also durchaus möglich sein, dass Ihnen im Anschluss an die gewährte AHB die Erwerbsminderungsrente entzogen werden kann, zumal eine Überprüfung sowieso zu erfolgen hat, da es eine befristete Rente ist.
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