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Experten-Antwort

AHB, Kündigung und stufenweise Wiedereingliederung

von Ronny8219.11.2024 | 11:20
204 Ansichten
7 Antworten
Ich hatte nun Anfang Oktober 2024 meinen zweiten Hirnstamminsult. Diesmal wurde auch vom behandelnden Krankenhaus eine Reha/AHB beantragt und durch die Rentenversicherung bewilligt. Diese soll nun nächste Woche endlich starten. Allerdings erhielt ich gestern vom Chef meiner Zeitarbeitsfirma einen Anruf, dass der Kunde diesmal nicht mehr weiter mit mir zusammenarbeiten möchte, da dieser auf Grund von zwei Schlaganfällen sicherheitsrelevante Bedenken hat. Daher wurde ich nun gekündigt. Aus diesem Grund stelle ich mir nun die Fragen, was ist danach und wie es weiter geht. Einerseits im Punkt der stufenweisen Wiedereingliederung. Da mir nun gekündigt wurde, kann diese ja nicht stattfinden. Und von daher, wie würde da weiter verfahren werden? Und andererseits. Sollte ich auf Grund dessen nun keinen Job mehr als Lagerlogistiker finden, was ist dann?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.11.2024 | 15:23

Hallo Ronny82,

 

es tut uns leid, dass Sie gekündigt wurden.

 

Wir möchten Ihnen folgende Hinweise geben.

 

Während der Reha-Maßnahme erhalten Sie, sofern die Gehaltszahlung ausgeschöpft ist, Übergangsgeld. Dieses beträgt 68 % Ihres

letzten Nettoentgeltes, wenn Sie keine Kinder haben, sonst 75 %, wenn Sie mindestens 1 Kind haben, für das Sie auch Kindergeld beziehen.

 

Sollten Sie arbeitsunfähig aus der Reha entlassen werden , besteht nach Ausschöpfen der Lohnfortzahlung grundsätzlich  Anspruch 

auf Krankengeld. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90% des Nettoverdienstes. Es 

gibt auch einen gesetzlichen Höchstbetrag, der 2024 bei 120,75 EUR pro Tag liegt.

 

Sie sollten sich auf jeden Fall aufgrund der erfolgten Kündigung auch unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden.

 

Wie es dann weitergeht, hängt auch vom Ausgang Ihrer Reha-Maßnahme ab. 

 

Sie können sich hierzu während der Reha-Maßnahme auch an den Sozialdienst in Ihrer Einrichtung und an Ihr Reha-Team wenden.

 

Sollten Sie arbeitsunfähig entlassen werden, gilt der Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen auch als Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

 

Wir empfehlen Ihnen aufgrund der Komplexität Ihrer Situation auch, ein Beratungsgespräch bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren. Dies können Sie in der Zeit von Montags bis Donnerstags von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr

und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr tun.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

6 Antworten

Volkeram 19.11.2024 | 11:40
"Notgroschen" in Anspruch nehmen. Oder Hartz IV, z.Zt. noch "Bürgergeld" genannt.
Ronny82am 19.11.2024 | 11:54
Volker schrieb

"Notgroschen" in Anspruch nehmen. Oder Hartz IV, z.Zt. noch "Bürgergeld" genannt.

Ja, das ist mir auch klar. Und welche Möglichkeiten es zur finanziellen Absicherung gibt, sollten auch jedem eigentlich bekannt sein. Mir geht es nur um die weitere Verfahrensweise.
Sozialdienstam 19.11.2024 | 12:10
Da es von so vielen Faktoren abhängig ist, ob beispielsweise Maßnahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben infrage kommen, können wir Ihnen hier keine Auskunft erteilen, weil es den Standardfall nicht gibt. Aber dafür gibt es einen Sozialdienst in der Rehaklinik.
Arbeitsrecht und Sozialrechtsberatung macht die DRV nichtam 19.11.2024 | 13:03
Gegen die Kündigung können (und sollten) Sie innerhalb von 3 Wochen (was eine sehr kurze Frist ist) Kündigungsschutzklage einreichen, um zu prüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig ist und zum Beispiel die Kündigungsfristen eingehalten wurden. Oft kann man dann auch noch eine Abfindung oder ähnliches erstreiten. Falls Sie einen Schwerbehnidertenausweis haben (GdB mindestens 50), ist eine Kündigung in der Regel auch nur mit Zustimmung des Integrationsamtes überhaupt möglich. Ohne Anwalt geht das alles aber kaum. Prinzipiell haben Sie, wenn Sie AU geschrieben sind, natürlich Anspruch auf Lohnfortzahlung und dann anschließend auch Krankengeld. Weiterhin müssen Sie sich SOFORT arbeitssuchend melden, sonst kann es Probleme mit einem späteren Abeitslosengeld 1 geben. Ob Sie generell dann Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, klären Sie mit der Agentur für Arbeit. Dort Sind Sie auch richtig, wenn Sie eine neue Arbeitsstelle suchen. Wenn sich nach der medizinichen Reha abzeichnet, dass Sie absehbar längere Zeit dauerhaft krank sind (und das könnte bei Ihnen der Fall sein), sollten Sie ggf. einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung stellen mit dem Antrag R0100. Das sollten Sie aber vorher mit Ihren Ärzten besprechen und schauen, dass Sie aussagekräftige Befundberichte vorlegen können. Es kann auch sein, dass die DRV Ihren Rehaantrag nach Abschluss der REha dann von sich aus in eine EM-Rentenantrag umwandelt. Falls aber dann irgendwann alle "finanziellen Stricke" reißen sollten (keine Arbeit, kein Krankengeld, kein ALG 1, keine EM-Rente etc.), bliebe am Schluss bei finanzieller Bedürftigkeit der Gang zum Sozialamt. Aber so weit sind Sie noch lange nicht. Es ist also einiges, teilweise auch sehr zeitnah, zu erledigen. Die Sozialverbände VdK und SoVD können mit Rat und Tat Unterstützung leisten.
Ronny82am 19.11.2024 | 14:33
Arbeitsrecht und Sozialrechtsberatung macht die DRV nicht schrieb

Gegen die Kündigung können (und sollten) Sie innerhalb von 3 Wochen (was eine sehr kurze Frist ist) Kündigungsschutzklage einreichen, um zu prüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig ist und zum Beispiel die Kündigungsfristen eingehalten wurden. Oft kann man dann auch noch eine Abfindung oder ähnliches erstreiten. Falls Sie einen Schwerbehnidertenausweis haben (GdB mindestens 50), ist eine Kündigung in der Regel auch nur mit Zustimmung des Integrationsamtes überhaupt möglich. Ohne Anwalt geht das alles aber kaum.

Prinzipiell haben Sie, wenn Sie AU geschrieben sind, natürlich Anspruch auf Lohnfortzahlung und dann anschließend auch Krankengeld.

Weiterhin müssen Sie sich SOFORT arbeitssuchend melden, sonst kann es Probleme mit einem späteren Abeitslosengeld 1 geben.

Ob Sie generell dann Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, klären Sie mit der Agentur für Arbeit. Dort Sind Sie auch richtig, wenn Sie eine neue Arbeitsstelle suchen.

Wenn sich nach der medizinichen Reha abzeichnet, dass Sie absehbar längere Zeit dauerhaft krank sind (und das könnte bei Ihnen der Fall sein), sollten Sie ggf. einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung stellen mit dem Antrag R0100. Das sollten Sie aber vorher mit Ihren Ärzten besprechen und schauen, dass Sie aussagekräftige Befundberichte vorlegen können.

Es kann auch sein, dass die DRV Ihren Rehaantrag nach Abschluss der REha dann von sich aus in eine EM-Rentenantrag umwandelt.

Falls aber dann irgendwann alle "finanziellen Stricke" reißen sollten (keine Arbeit, kein Krankengeld, kein ALG 1, keine EM-Rente etc.), bliebe am Schluss bei finanzieller Bedürftigkeit der Gang zum Sozialamt.

Aber so weit sind Sie noch lange nicht.

Es ist also einiges, teilweise auch sehr zeitnah, zu erledigen.

Die Sozialverbände VdK und SoVD können mit Rat und Tat Unterstützung leisten.

Eine Kündigungsschutzklage würde laut meines Rechtsanwalts ins leere laufen, da ich noch nicht einmal die vereinbarte Probezeit (6 Monate) voll habe und die Zeitarbeitsfirma die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist bisher immer eingehalten hat. Von daher braucht man auch nicht das Thema Abfindung ins Spiel bringen. Und eine Schwerbehinderung liegt auch nicht vor. Das mit dem Thema Arbeitsamt & Co. ist mir mehr als bekannt. Anspruch auf ALG 1 wird für paar Tage noch bestehen. Danke für die zahlreichen Antworten. Weiteres werde ich mit dem Sozialdienst vor Ort klären, wie Sozialdienst bereit vorgeschlagen hat.
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