Hallo Ronny82,
es tut uns leid, dass Sie gekündigt wurden.
Wir möchten Ihnen folgende Hinweise geben.
Während der Reha-Maßnahme erhalten Sie, sofern die Gehaltszahlung ausgeschöpft ist, Übergangsgeld. Dieses beträgt 68 % Ihres
letzten Nettoentgeltes, wenn Sie keine Kinder haben, sonst 75 %, wenn Sie mindestens 1 Kind haben, für das Sie auch Kindergeld beziehen.
Sollten Sie arbeitsunfähig aus der Reha entlassen werden , besteht nach Ausschöpfen der Lohnfortzahlung grundsätzlich Anspruch
auf Krankengeld. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90% des Nettoverdienstes. Es
gibt auch einen gesetzlichen Höchstbetrag, der 2024 bei 120,75 EUR pro Tag liegt.
Sie sollten sich auf jeden Fall aufgrund der erfolgten Kündigung auch unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden.
Wie es dann weitergeht, hängt auch vom Ausgang Ihrer Reha-Maßnahme ab.
Sie können sich hierzu während der Reha-Maßnahme auch an den Sozialdienst in Ihrer Einrichtung und an Ihr Reha-Team wenden.
Sollten Sie arbeitsunfähig entlassen werden, gilt der Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen auch als Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Wir empfehlen Ihnen aufgrund der Komplexität Ihrer Situation auch, ein Beratungsgespräch bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren. Dies können Sie in der Zeit von Montags bis Donnerstags von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr
und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr tun.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
"Notgroschen" in Anspruch nehmen. Oder Hartz IV, z.Zt. noch "Bürgergeld" genannt.
Gegen die Kündigung können (und sollten) Sie innerhalb von 3 Wochen (was eine sehr kurze Frist ist) Kündigungsschutzklage einreichen, um zu prüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig ist und zum Beispiel die Kündigungsfristen eingehalten wurden. Oft kann man dann auch noch eine Abfindung oder ähnliches erstreiten. Falls Sie einen Schwerbehnidertenausweis haben (GdB mindestens 50), ist eine Kündigung in der Regel auch nur mit Zustimmung des Integrationsamtes überhaupt möglich. Ohne Anwalt geht das alles aber kaum.
Prinzipiell haben Sie, wenn Sie AU geschrieben sind, natürlich Anspruch auf Lohnfortzahlung und dann anschließend auch Krankengeld.
Weiterhin müssen Sie sich SOFORT arbeitssuchend melden, sonst kann es Probleme mit einem späteren Abeitslosengeld 1 geben.
Ob Sie generell dann Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, klären Sie mit der Agentur für Arbeit. Dort Sind Sie auch richtig, wenn Sie eine neue Arbeitsstelle suchen.
Wenn sich nach der medizinichen Reha abzeichnet, dass Sie absehbar längere Zeit dauerhaft krank sind (und das könnte bei Ihnen der Fall sein), sollten Sie ggf. einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung stellen mit dem Antrag R0100. Das sollten Sie aber vorher mit Ihren Ärzten besprechen und schauen, dass Sie aussagekräftige Befundberichte vorlegen können.
Es kann auch sein, dass die DRV Ihren Rehaantrag nach Abschluss der REha dann von sich aus in eine EM-Rentenantrag umwandelt.
Falls aber dann irgendwann alle "finanziellen Stricke" reißen sollten (keine Arbeit, kein Krankengeld, kein ALG 1, keine EM-Rente etc.), bliebe am Schluss bei finanzieller Bedürftigkeit der Gang zum Sozialamt.
Aber so weit sind Sie noch lange nicht.
Es ist also einiges, teilweise auch sehr zeitnah, zu erledigen.
Die Sozialverbände VdK und SoVD können mit Rat und Tat Unterstützung leisten.
Eine Kündigungsschutzklage würde laut meines Rechtsanwalts ins leere laufen, da ich noch nicht einmal die vereinbarte Probezeit (6 Monate) voll habe und die Zeitarbeitsfirma die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist bisher immer eingehalten hat. Von daher braucht man auch nicht das Thema Abfindung ins Spiel bringen. Und eine Schwerbehinderung liegt auch nicht vor.
Das mit dem Thema Arbeitsamt & Co. ist mir mehr als bekannt. Anspruch auf ALG 1 wird für paar Tage noch bestehen.
Danke für die zahlreichen Antworten. Weiteres werde ich mit dem Sozialdienst vor Ort klären, wie Sozialdienst bereit vorgeschlagen hat.
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