Hallo Frau Burg,
die tatsächlich notwendige Behandlungsdauer ergibt sich regelmäßig erst während der Durchführung der Rehabilitation. Wir empfehlen die Behandlungserfolge und evtl. notwendige Anpassungen der Behandlungsdauer nach der weiteren Operation direkt mit der ärztlichen Fachperson der Rehabilitationseinrichtung zu klären.
Diese kann dann die notwendige Behandlungsdauer beurteilen und bei Bedarf die Rehabilitationsleistung verlängern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung