Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

AHB nicht rechtzeitig, Info erst nach der Operation

von Dani 22.03.2024 | 15:58
800 Ansichten
12 Antworten
Folgende Frage, ob sowas passieren darf und wie ich mich dagegen zur Wehr setzen kann: Krankenhaus ausgewählt, Reha ausgewählt, Operation neues Knie vor 2 Tagen, dann der Antrag auf AHB. Heute morgen kommt der Sozialdienst und sagt mir, die AHB kann nicht rechtzeitig stattfinden. Ich müsste 10-14 Tage nach Hause nächste Woche. Das ist natürlich absolut ausgeschlossen, ich bin alleine, hab keine Verwandten und hab auch nichts vorbereitet wie zb Einkäufe. Bevor ich mich ärgere, das Krankenhaus kann da ja nichts für, sagte ich zu der Dame vom Sozialdienst, das ich nicht unbedingt auf meine Wunsch Reha bestehe, sie könnte mir irgendeine aussuchen, da wäre ich flexibel. 2 Stunden später kam die Sozialarbeiterin wieder, es hätte sich keine Reha gefunden, und ich müsste spätestens das Krankenhaus am Mittwoch verlassen. Bitte was? Natürlich würde ich mich sofort ans Telefon setzen, aber das geht erst Montag wieder, wen sollte ich auch jetzt erreichen. Wie verhält man sich in den Fall? Ich gehe auf gar keinen Fall am Mittwoch nach Hause und versorge mich selber.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.03.2024 | 12:10

Hallo Dani,

grundsätzlich muss die Aufnahme in die Rehabilitationseinrichtung bei einer Anschlussrehabilitation unverzüglich nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgen. Der enge zeitliche Zusammenhang ist  bei einem Zeitraum von bis zu 14 Tagen zwischen Ende der Krankenhausbehandlung und Beginn der AHB gewahrt. Sollte aus medizinischen Gründen eine Direktverlegung notwendig sein, muss dies der Sozialdienst ggf. mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger klären. Eine Recherche auf www.meine-rehabilitation.de kann ggf. weitere Alternativen ergeben. 

 

11 Antworten

Fritzeam 22.03.2024 | 16:01
Das Leben ist kein Wunschkonzert, gehen Sie doch in ein Hotel auf eigene Kosten bis die Reha beginnt.
Rehaportalam 22.03.2024 | 16:11
Das 'Problem' der Krankenhäuser ist oft, dass die die 'Vertragskliniken' im engeren Umkreis abfragen. Eine Möglichkeit wäre also ggfs. noch, dass Sie also klären (lassen), ob in einer etwas größeren Entfernung eine Klinik Kapazitäten hätte. Eine andere Alternative, um die sich auch der Sozialdienst kümmern müsste, wäre 'Kurzzeitpflege'. Und ansonsten könnten Sie sich auch damit 'abfinden' und sich bei einem Wohlfahrtsverband wie z.B. Caritas/Awo/Diakonie etc.) um eine Haushaltshilfe bemühen. Die wissen auch, wer denn dafür, sofern Kosten anfallen, Leistungen erbringen würde. Und Sie könnten aber auch noch selbst versuchen, eine geeignete Klinik zu finden, z.B. in diesem Portal der DRV: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/portal-meine-r…
Mimimiam 22.03.2024 | 18:29
"hab auch nichts vorbereitet wie zb Einkäufe." Dann lass Dir die Lebensmittel liefern.
Maxeam 22.03.2024 | 19:08
Eine Reha bekommt man ja nicht auf mündlichen Zuruf. Was hat Dir denn die Rehaklinik für eine Begründung schriftlich mitgeteilt?
Aufwachen!am 22.03.2024 | 19:44
Ihre Probleme hätte manch anderer gerne. Die Luxusansprüche in unserer Gesellschaft werden immer schlimmer. So wird das Gesundheitssystem in absehbarer Zeit den Bach heruntergehen. Leute wacht endlich auf! Deutschland ist keine Insel!
Krückeam 22.03.2024 | 20:23
Aufwachen! schrieb

Ihre Probleme hätte manch anderer gerne. Die Luxusansprüche in unserer Gesellschaft werden immer schlimmer. So wird das Gesundheitssystem in absehbarer Zeit den Bach heruntergehen. Leute wacht endlich auf! Deutschland ist keine Insel!

Das gibts doch sowas, das nennt sich Schiene, da packt man das Bein beim Laufen rein. Und Krücken gibts auch, oder nicht? Oder Rollstuhl, oder Roller :-)
Babsam 22.03.2024 | 21:29
Guten Abend, ich finde einige Kommentare ziemlich unangebracht. Jemand der alleinstehend ist, und evtl. noch garnicht Treppensteigen kann so kurz nach einer Knieprothese, tut sich mit einer ungeplanten häuslichen Entlassung wirklich schwer. Falls man noch an Krücken gehen muss ist es sogar schwierig eine Kaffeetasse von A nach B zu transportieren. Also ersparen Sie einem leidgeprüften Frischoperiertem solch hämische Kommentare. Wurde eine direkte Reha oder AHB denn vor der OP zugesagt? Denke der Sozialdienst sollte Ihnen helfen eine Zwischenlösung zu finden.
Rehaportalam 23.03.2024 | 10:26
FS schrieb

Das Krankenhaus, in Form des Entlassmanagements, muss (!) sicherstellen, dass die Versorgung zu Hause gesichert ist. Ich würde mich da nicht abspeisen lassen. Und für die AHB telefoniert man vielleicht selbst mal ein bisschen herum und leitet eventuelle Vorschläge an die unwilligen KH-Mitarbeiter weiter.

Grundsätzlich haben Sie Recht, aber nach einer Knie OP kann man üblicherweise sich relativ schnell nach der OP mit entsprechendem Stützschuh und ggfs. Gehilfen ('Krücken') wieder bewegen. Man kann sich waschen und duschen und an- und ausziehen, man kann sich selbst Essen zubereiten und es verzehren, Einkäufe kann man sich liefern lassen oder beauftragt eine Einkaufshilfe (gibt es auch 'ehrenamtlich') oder erledigt die Einkäufe selbst (dann eben mit Rucksack und nicht mit fünf Tüten), denn das 'Gehen' soll nicht eingestellt werden, sondern trainiert. Die 'Versorgung zu Hause', die vom KH sichergestellt werden 'muss', betrifft also ganz andere Einschränkungen, als sie nach einer gut verlaufenen Knie-OP zu erwarten sind. Wenn diese bei 'Candela' allerdings auch aus anderen gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, dann wiederum 'muss' die Klinik die gesicherte Versorgung organisieren. Das KH muss ansonsten nur dafür sorgen, dass wenn nun eine AHB notwendig wird, hierfür eine Klinik gefunden wird, die spätestens 14 Tage nach der OP aufnimmt. Denn nach Ablauf dieser Frist wäre es keine AHB mehr sondern eine Reha und da sind die Wartezeiten deutlich länger. Die Rehakliniken haben aber speziell für AHB ein Kontingent vorzuhalten (ggfs. eben nicht im 25km-Radius...) Wenn also die OP gut verläuft und 'Candela' nicht gerade im sechsten Stock Altbau ohne Fahrstuhl wohnt und auch ansonsten keine -altersbedingten/gesundheitlichen- Gebrechen hat, gibt es kein 'das KH muss dafür sorgen', dann darf sie erst einmal nach Hause, bzw. das 'muss' Sie dann sogar, denn Sie kann nicht darauf bestehen, weiter im KH behandelt zu werden, wenn keine Behandlungen notwendig sind (außer sie ist Privatpatientin...., dann kommt sogar der Chefarzt noch zum täglichen hallo sagen, gerne mal fünf Tage länger als notwendig...)
Rehaportalam 23.03.2024 | 10:33
sorry @Dani !! Ich hatte nochmal nach Ihrem Namen geschaut und war in der Liste der Beiträge 'verrutscht'. Entschuldigung!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026