Natürlich können bei der Reha-Antragstellung Kurortwünsche geäußert werden.
Der dafür zuständige Sozialleistungsträger prüft dann, ob eine Reha bzw. AHB in der von Ihnen genannten Klinik in Frage kommt.
Da spielen dann vor allem medizinische, aber auch organisatorische oder vertragliche Gründe eine Rolle.
Gerade bei einer AHB kommt es ja auf eine schnellstmögliche Einberufung an, sodass bei der Reha-Klinik entsprechende Kapazitäten zu diesem Zeitpunkt frei sein müssen. Zusätzlich muss der Rentenversicherungsträger auch mit der Klinik zusammenarbeiten und grundsätzlich dort auch Plätze bei der Klinik belegen.
Letztlich ausschlaggebend ist aber vor allem, ob die von Ihnen gewünschte Klinik auch zu den Indikationen passt, bzw. ob es nicht evtl. doch eine noch geeignetere Klinik für Sie gibt.