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Experten-Antwort

AHB-Wunschklinik hat 3-4 Wochen Wartezeit

von Sweetnoreia10.02.2020 | 20:19
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5 Antworten

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Ich soll in eine AHB in eine Klinik, die nicht zu 100% auf mein Krankheitsbild zugeschnitten ist und befürchte, dass ich meine ReHa Ziele nicht erreiche. Meine Wunschklinken haben zwischen 3-4 Wochen Wartezeit. Ich würde diese in Kauf nehmen und mir bis zum Beginn der AHB Physiotherapie verschreiben lassen um die Übungen, die bei meinem Krankheitsbild nötig sind, zu erlernen und durchzuführen. Ist dies so möglich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Sweetnoreia,

natürlich können Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX Gebrauch machen und Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen, in welcher Einrichtung Sie die Rehabilitationsleistung gerne durchführen möchten. Die endgültige Auswahl der Rehabilitationseinrichtung wird jedoch von Ihrem Rentenversicherungsträger getroffen. Dabei handelt es sich stets um eine Einzelfallprüfung, da bei der Entscheidung unterschiedliche Faktoren berücksichtigt werden müssen, zum Beispiel:

- Ist die gewünschte Klinik indikationsgerecht?

- Kann eine zeitnahe Aufnahme realisiert werden?

- Wirkt sich eine spätere Aufnahme negativ auf den Genesungsprozess aus?

- Wie weit ist die Klinik entfernt und mit welchen Verkehrsmitteln kann die Anreise realisiert werden?

Es sind also immer die individuellen Umstände bei der Entscheidung zu berücksichtigen, sodass eine pauschale Auskunft nicht möglich ist. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

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4 Antworten

Sweetnoreiaam 10.02.2020 | 20:30
Ist der Erfolg einer Reha ist nicht Begründung genug? Es macht ja keinen Sinn mit beispielsweise Nieren-Ca in eine ReHa Klinik für Onkologie im Bereich des blutbildenen Systems zu gehen, da m.E.n. die Nachsorge meilenweit voneinander entfernt ist. Außerdem steht mir als Patient ja auch ein Wunsch-und Wahlrecht laut BGB zu, ich kann also doch gegen die Klinikwahl widersprechen, dann würde sich der Beginn ja auch nach hinten verschieben?
Berateram 10.02.2020 | 20:23
Nur wenn das medizinisch vertretbar ist! Da müssen Sie schon eine entsprechende medizinische Begründung liefern, die keine Bedenken gegen eine spätere AHB bestätigt.
Sweetnoreiaam 10.02.2020 | 20:35
Wenn ich von meinem Wunsch-und Wahlrecht Gebrauch mache, und Widerspruch gegen die Klinikauswahl einlege, wird sich der Antritt ja wahrscheinlich auch verzögern.
KSCam 10.02.2020 | 22:37
Und was soll jetzt jemand von außen dazu sagen? Das müssen Sie einzelfallbezogen mit Ihrer DRV klären und vielleicht mit den Ärzten absprechen.
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