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Experten-Antwort

Ahbfindung mit 57 - 36 Jahre Rentenbeiträge bezahlt

von Stefan13.05.2024 | 14:25
1018 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, die Firma in der ich aktuell arbeite bietet im Rahmen einer Umstrukturierung hohe Abfindungen an ca. 3,5 Jahresgehälter. ich bin Jahrgang 1967 . Angenommen ich würde mich dazu entschließen mit dem Arbeiten aufzuhören: Was müsste ich monatlich an Renten/Krankenversicherungsbeitragen bezahlen, damit ich die Rente voll erhalte ? Die letzten 15 Jahre war ich immer oberhalb der Bemessungsgrenze und habe Höchstbeträge in die Rentenkasse einbezahlt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stefan,
damit Ihre Altersrente entsprechend Ihrem jetzigen Beschäftigungsentgelt steigt, müssten Sie freiwillige Höchstbeiträge zahlen. Aktuell liegt der Höchstbeitrag monatlich bei 1.404,30 Euro. Dies entspricht einem Bruttoverdienst in Höhe von 90.600,00 Euro (=Beitragsbemessungsgrenze).

Wir empfehlen, einen Beratungstermin beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.

Für Fragen zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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12 Antworten

Reicher Rentneram 13.05.2024 | 15:01
Alles Wissenswerte zu Abfindungen, Umgehung AfA-Sperre = Dispositionsjahr, Vorauszahlungen von KK-Beiträge, Abfindungsrechner, steuerliche Optimierungsmöglichkeiten, Vorauszahlungen RV-Beiträge auch evt. vom AG durchgeführt zur Vermeidung von Rentenabschlägen, Erfahrungsberichte vielen User, finden Sie im folgenden Blog und auch ein interessanten Buch ist vorhanden. https://der-privatier.com/
Vieles möglicham 13.05.2024 | 15:50
Es ist unklar, was Sie mit "voller Rente" meinen. Auch haben Krankenkassenbeiträge nichts mit der DRV zu tun. Bezüglich der Krankenkassenbeiträge wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Bei gesetzlichen Krankenkassen gibt es einen monatlichen Mindestbeitrag (gut 200 Euro plus Pflegeversicherung), den man bezahlen muss, auch wenn man keinerlei beitragspflichtiges Einkommen hat. Was bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung alles beitragspflichtig ist (neben Arbeitseinkommen z.B. auch Kapitalerträge oder Mieteinnahmen, erfahren Sie im Detail bei Ihrer Krankenkasse. Bei privat Krankenversicherten spielt das Einkommen bei der Beitragshöhe i.d.R. keine Rolle, da ändert sich also im Prinzip nichts, wenn man Privatier wird. Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Pflichtbeiträge mehr bezahlen müssen, können Sie sich dort freiwillig versichern und dann zum Besipiel jeden Monat einen Betrag zwischen dem erlaubten Minimal - und Maximalbetrag einzahlen. Je nachdem, wieviel Sie einzahlen, ergeben sich dann die entsprechenden Renten-Entgeltpunkte, die Ihre Altersrente dann erhöhen werden. Mit Ihren mindestens 36 Jahren rentenrechtlicher Wartezeit können Sie dann in diverser Altersrenten-Arten wechseln, wie allen anderen Menschen in der DRV auch.
Unnklaroam 13.05.2024 | 15:57
Falsch. Wenn man keine Ansprüche an die Arbeitsagentur und Krankenkasse stellt wir ALG1 und Krankengeld, hat man null "Steine im Weg". UNd wenn man noch ALG1 beantragt, bekommt man halt eine entsprechende Sperre oder auch ggf. noch ein Ruhen des ALG1, je nachdem, was das Gesetz eben vorsieht. Das alles juckt dann aber nicht, wenn man schon ordentlich vorgesorgt hat im Alter. Steuerfragen und -Optimierungen kann man ganz entspannt auch schon im Voraus planen, kein Problem. Und der DRV ist es erst recht vollig egal, ob jemand noch freiwillige Rentenbeiträge einzahlt oder nicht. "Klaro"und selbsterklärend ist es aber natürlich , dass man sich das Privatier-Leben leisten können muss.
ThomasRam 13.05.2024 | 16:15
Um die 'volle' Rente zu erhalten, müßten Sie monatliche Höchstbeiträge bis zum Rentenbeginn einzahlen. Entweder Pflichtbeiträge durch pflichtversicherungspflichtiges (Arbeits)einkommen oder durch freiwillige Beiträge für Monate ohne Pflichtversicherungsbeiträge. Auch ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung dringend raten, sich fachübergreifend auf den Seiten von der-privatier zu informieren. Beachten Sie insbesondere die Möglichkeit, daß der Arbeitgeber aus der Abfindung 50% der Ausgleichszahlungen für eine geplante vorzeitige Rente mit Alter 63 (Rente für langjährig Versicherte) steuer- und sozialabgabenfrei direkt in Ihre RV einzahlen darf. Das ist fast die einzige Möglichkeit, Ihre Rente zusätzlich zu erhöhen. Und ignorieren Sie den Beitrag von 'Klaro' ... Man kann vieles steuern und optimieren, wenn man die Zusammenhänge und Regeln kennt. Deshalb auch der Verwis zum Privatier.
ThomasRam 13.05.2024 | 16:24
Zitat von Unnklaro anzeigen
Kann ich nur zustimmen. ALG I - Sperre ist kein Problem, wenn man ein Dispositionsjahr einlegt, was bei einer Überbrückungszeit von 7 Jahren und entsprechenden Abfindung schon möglich sein dürfte. Je nach persönlicher Situation, Gestaltungsmöglichkeiten und eigenen Ansprüchen reicht eine Abfindung mit 3,5 Jahresgehältern über der Beitragsbemessungsgrenze schon recht lange ... ;-) ja, gut - die potentielle Arbeitslosigkeit würde die Rente drücken, da die Beiträge 'nur' 80% von der BA gezahlt werden, 'fehlen' also schlimmstenfalls 0,2*24 ~ 0,5 Monatsbeträge an Einzahlungen.
ThomasRam 13.05.2024 | 16:43
Korrekt. Aber auch die BA kann niemanden zum Arbeiten zwingen - abmelden geht immer und der Anspruch bleibt auch längstens 4 Jahre bestehen. Wer 15 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat und schon Planungen für den Ruhestand angeht, dürfte wohl auch nicht von ALG I abhängig sein, außer, er hatte kein Glück und es kam dann noch Pech dazu. ;-)
Reicher Rentneram 13.05.2024 | 18:39
Zitat von ThomasR anzeigen
Beachten Sie insbesondere die Möglichkeit, daß der Arbeitgeber aus der Abfindung 50% der Ausgleichszahlungen für eine geplante vorzeitige Rente mit Alter 63 (Rente für langjährig Versicherte) steuer- und sozialabgabenfrei direkt in Ihre RV einzahlen darf. Das habe ich durchgezogen. Von den 80K DRV-Rentenausgleichszahlungen hat der AG 50% steuerfrei aus der Abfindung genommen, die anderen 50% wurden vorteilhaft mit der Fünftelregelung besteuert und Abfindungen sind sozialabgabefrei. So hatte ich 87% der 80K über Steuereinsparungen finanziert auch Dank der Seiten von der-Privatier. Auch durch das Dispositionsjahr habe ich die AfA Sperrzeit von 3 Monaten und die ALG-Kürzung der Anspruchsdauer um 25% umgangen / Anspruchsdauer von 24 Monaten gesichert. Und dort sind auch alle notwendigen Paragrafen (SGB III; SGB IV, SGB V und SGB VI) inklusive mit vielen Beispiele untersetzt.
Sosoam 13.05.2024 | 21:14
Nicht , dass Sie hier von sich auf andere schließen :-)
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