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Experten-Antwort

Akteneinsicht

von Anna-Maria 5520.11.2023 | 05:53
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Hallo, seit 2 Monaten versucht mein Anwalt Akteneinsicht bei der RV zu bekommen. Er hat schon 3 Mal die RV angeschrieben. Vorausgegangen war meine persönliche Akteneinsicht bei einer Beratungsstelle der RV. Bei der Akteneinsicht habe gemerkt, dass alleine da nicht mehr weiterkomme und mich entschlossen zu einem Anwalt zu gehen. Diesem habe ich die Kontaktdaten der Beratungsstelle der RV gegeben. Dort sagte man ihm das die Akte erstmals wieder nach Berlin zurückgeschickt werden muss, um dann die Akte wieder zu meinem Anwalt zu schicken. Die Beratungsstelle sollte die Akte zum 28.09.23 wieder nach Berlin schicken. Hat sie aber nicht. Berlin wartet und wartet....... Mein Anwalt erhielt das Schreiben, das sobald die Akte vorliegt, diese ihm zugeschickt wird. Wie gesagt, dass ist nun 2 Monate her. Es geht um die Begründung meines Widerspruchs. Besteht nicht auch bei der RV eine Mitwirkungspflicht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna-Maria 55,

wir verweisen auf die ausführliche Antwort von "Abschläge".

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6 Antworten

Rentenschmiedam 20.11.2023 | 07:20
Da wird Ihnen hier auch keiner was genaueres sagen können. Es bleibt Ihnen nur sich bei der DRV Bund zu beschweren. Aber das macht mit Sicherheit auch schon der von Ihnen eingeschaltete Anwalt. Abwarten und Tee trinken. Ich wünsche viel Glück.
Oh Mannam 20.11.2023 | 08:01
Völlig unpassende Frage für ein Forum. Hier kann doch niemand etwas tun, der nicht mit Ihrem Vorgang unmittelbar zu tun hat. Im Übrigen ist die DRV Bund nicht im Forum vertreten. Wofür haben Sie einen Anwalt?
Anna-Maria 55am 20.11.2023 | 08:10
Sehr geehrter Herr Oh Mann, Sie müssen nicht auf meine Frage antworten. Bevor Sie so pampig antworten, antworten Sie besser gar nicht. Viele Grüße
Corneliusam 20.11.2023 | 08:29
Was ist daran pampig? Die Antwort ist völlig korrekt. Sie sind wohl etwas dünnhäutig, was? So eine Frage ist halt nichts, worauf man in einem Forum eine brauchbare Antwort erwarten kann. Lassen Sie das vom Anwalt klären. Dafür bezahlen Sie ihn ja, oder?
Abschlägeam 20.11.2023 | 13:09
Hallo Anna-Maria, das Recht auf Akteneinsicht ist in §25 SGB X geregelt. Sie dürfen davon ausgehen, dass Ihr Anwalt diesen § auch kennt und entsprechend seiner sich daraus ergebenden Möglichkeiten nun diese Unterlagen anfordert/weiter anfordern wird. Und wenn sich dabei herausstellen sollte, dass wichtige Unterlagen auf dem Weg von A nach B und zurück verloren gegangen sein sollten, sicherlich auch die entsprechenden Rechtsmittel kennen, die dann einzusetzen sind. Wo diese Akten nun zu finden sind, kann hier im Forum jedoch nicht festgestellt werden, denn hier im Forum hat NIEMAND Einblick in Ihre Unterlagen. Selbst die Mitarbeiter der DRV Bund (die hier auch vertreten ist - da ist 'Oh Mann' noch auf einem alten Stand) können dies von hier aus nicht. Ein Widerspruchsverfahren ist zeitaufwändig, selbst dann wenn die Akten verfügbar sind... Darauf sollten Sie sich auf jeden Fall einstellen. Und darauf vertrauen, dass Ihr Anwalt weiß, was er tut, wann er welche Fristen einzuhalten hat und wann er ggfs. anderen Beteiligten wiederum umgekehrt Fristen setzen muss. Deswegen haben Sie ihm ja Vollmacht erteilt, um sich mi diesem Paragraphenkram nicht rumschlagen zu müssen. Also lassen Sie ihn nun erst einmal sine Arbeit machen und bleiben Sie einfach geduldig. Viel Erfolg in dem Verfahren und alles Gute!
Bla, blaam 20.11.2023 | 15:03
Zitat von Abschläge anzeigen
Und wo sind die neuen Erkenntnisse aus Deinem Roman? Das haben andere mit 2 Sätzen schon gesagt.🤦‍♂️
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