Hallo Juli,
wie eos ganz richtig ausgeführt hat, haben Sie kein Recht, die internen Stellungnahmen der DRV zu einem laufenden Verfahren einzusehen. Das liegt daran, dass diese internen Stellungnahmen vor Abschluss des Verfahrens nur vorläufig sind und jederzeit noch abgeändert werden können. Über solche vorläufigen Stellungnahmen soll es keinen Streit geben.
Soweit Sie bemängeln, dass Sie nur die medizinischen Unterlagen zugesandt bekommen haben, die Sie zuvor eingereicht haben, stellt sich die Frage, ob dies alle medizinischen Unterlagen sind. Das können Sie nur unmittelbar bei Ihrem Rentenversicherungsträger klären, indem Sie konkret nachfragen, ob noch weitere medizinische Unterlagen vorliegen. Falls vorhanden, müssen Ihnen diese auch zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.
Für die Begründung Ihres Widerspruchs können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Da es sich bei der Frage, ob Sie erwerbsgemindert sind, um eine medizinische Frage handelt, empfiehlt es sich, dass Sie Ihren Hausarzt bzw. Ihren behandelnden Facharzt zu Rate ziehen.