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Experten-Antwort

Akteneinsicht bei Widerspruch

von Juli10.06.2017 | 11:07
1184 Ansichten
4 Antworten

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Aktuell habe ich wegen eines laufenden Verfahrens um Akteneinsicht der medizinischen Unterlagen gebeten. Heute wurden mir ausschließlich Unterlagen die ich der DRV übersendet habe zugeschickt mit der Aufforderung den Widerspruch bis Ende Juni zu begründen. Sämtliche internen Stellungnahmen der DRV habe ich nicht erhalten! Ist dies trotz der im BGB verankerten Patientenrechte ein übliches Vorgehen der RV? Wie bitte soll mit unvollständigen Unterlagen der Widerspruch begründet werden? Kann eine Fristverlängerung beantragt werden? Bitte auch um Antwort eines Experten. MfG Juli

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Juli,

wie eos ganz richtig ausgeführt hat, haben Sie kein Recht, die internen Stellungnahmen der DRV zu einem laufenden Verfahren einzusehen. Das liegt daran, dass diese internen Stellungnahmen vor Abschluss des Verfahrens nur vorläufig sind und jederzeit noch abgeändert werden können. Über solche vorläufigen Stellungnahmen soll es keinen Streit geben.

Soweit Sie bemängeln, dass Sie nur die medizinischen Unterlagen zugesandt bekommen haben, die Sie zuvor eingereicht haben, stellt sich die Frage, ob dies alle medizinischen Unterlagen sind. Das können Sie nur unmittelbar bei Ihrem Rentenversicherungsträger klären, indem Sie konkret nachfragen, ob noch weitere medizinische Unterlagen vorliegen. Falls vorhanden, müssen Ihnen diese auch zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.

Für die Begründung Ihres Widerspruchs können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Da es sich bei der Frage, ob Sie erwerbsgemindert sind, um eine medizinische Frage handelt, empfiehlt es sich, dass Sie Ihren Hausarzt bzw. Ihren behandelnden Facharzt zu Rate ziehen.

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3 Antworten

Fortitude oneam 10.06.2017 | 11:37
Hallo, sicherlich geht es hier um eine EMR Verfahren. Dies ist ein sehr heikles und extrem kompliziertes Verfahren. Ich würde an Ihrer Stelle entweder einen Fachanwalt, SoVd oder VdK zur Seite nehmen. Natürlich steht Ihnen die vollständige Akteneinsicht zu. Auf eine Expertenantwort werden Sie sich noch bis Montag gedulden müssen. Mfg
eosam 10.06.2017 | 12:11
Zitat von Fortitude one anzeigenausblenden
- natürlich - Wie kommen Sie zu solch einer Aussage? Es gibt Ausnahmen, die es, insbesondere bei medizinischen Verfahren, zu beachten gilt. Können Sie ja mal hier nachlesen, bevor Sie sich zu solchen Aussagen hinreißen lassen: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB10… -Ausrufezeichen- 'Sämtliche internen Stellungnahmen' stehen Ihnen auch nicht zur Einsichtnahme zu, solange ein Verwaltungsverfahren (z.B. Antragsverfahren, Widerspruch, Klage, etc.) anhängig ist. Dies können Sie (und Fortitude One ('natürlich')) hier nachlesen: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB10… Patientenrechte? Stehen Sie etwa im Auftreten der Deutschen Rentenversicherung gegenüber als Patient da? Meines Wissens nach gilt dies im Verhältnis Arzt und dem zu Behandelnden (=Patient). Ja. Hinweis: Nutzen Sie die Forensuche. Stichwort: Akteneinsicht. Da finden Sie dutzende weiterer Beiträge.
KSCam 10.06.2017 | 12:13
Ist doch eigentlich ganz, einfach! Sie beantworten das erhaltene Schreiben ganz kurz, dass Sie mit den übersandten Unterlagen nicht zufrieden sind und die Widerspruchsbegründung erst abgeben können, nachdem Sie die "komplette Akte" einsehen konnten. Ihnen diese Einsicht z.B. in der nächstgelegenen DRV Beratungsstelle zu ermöglichen sollte überhaupt kein Problem sein. Das nützt Ihnen aber nur dann etwas, wenn es tatsächlich weitere Unterlagen gibt, die man Ihnen nicht übersandt hat. Wurde über Ihren Antrag "nach Aktenlage" entschieden, so könnte sein dass Ihnen die gewünschte Akteneinsicht gar nicht weiterhilft. In so einen Fall könnte ein einziger Satz (oder nur ein Kreuz) vorhanden sein: "nach Durchsicht der eingereichten ärztlichen Unterlagen ist die beantragte Leistung abzulehnen". Aber das weiß eh niemand im Forum, Sie haben ja nicht mal geschrieben um was es bei Ihrem widerspruch geht.......
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