Hallo Fröhlich,
grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht bei einem laufendem Verwaltungsverfahren gemäß § 25 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X).
Der Inhalt ist dabei auf das laufende konkrete Verwaltungsverfahren beschränkt.
Eine Akteneinsicht kann z.B. in den Räumlichkeiten einer Auskunft- und Beratungsstelle erfolgen. Eine Bereitstellung über die Online-Dienste ist derzeit nicht möglich.
Sofern Fragen zur Akteneinsicht bestehen wenden Sie sich im konkreten Sachverhalt an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 oder vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunft- und Beratungsstelle.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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