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Experten-Antwort

Akteneinsicht interne Unterlagen

von Fröhlich26.08.2026 | 12:24
220 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich habe bei der DRV Bund, Berlin Akteneinsicht beantragt, aus reinem Informationsinteresse. Zur Sache: Ich beziehe bereits Erwerbsminderungsrente befristet bis Sept. 2027 und mich würden einfach die internen Unterlagen interessieren. Ich habe Anfang Juli im Kundenportal um Akteneinsicht gebeten und zwar mit folgendem Text: Da mir die externen medizinischen Gutachten bereits vorliegen, bitte ich darum, mir ausschließlich die folgenden Dokumente digital in mein Online-Postfach einzustellen: • Die von Ihnen evtl. an meine behandelnden Ärzte gesendeten Anfragen. • Sämtliche Rückmeldungen und Befundberichte, die meine behandelnden Ärzte an Sie übermittelt haben. • Die internen sozialmedizinischen und beratungsärztlichen Stellungnahmen Ihres ärztlichen Dienstes. • Die internen Vermerke und Verfügungen, die im Rahmen meines Rentenverfahrens erstellt wurden. Jetzt kommt mit der Post das letzte Gutachten (nach dem Widerspruch, aufgrund dessen meine Rente bewilligt wurde), das mir aber schon vorliegt (und auch die Gutachten davor). Meine Frage hierzu: Habe ich Anspruch auf die angeforderten Unterlagen oder nicht? Soll ich die DRV nochmal anschreiben oder ist das für mich ungünstig bzw. kann mir schaden? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.08.2026 | 13:16

Hallo Fröhlich,

 

grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht bei einem laufendem Verwaltungsverfahren gemäß § 25 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X).

 

Der Inhalt ist dabei auf das laufende konkrete Verwaltungsverfahren beschränkt.

 

Eine Akteneinsicht kann z.B.  in den Räumlichkeiten einer Auskunft- und Beratungsstelle erfolgen. Eine Bereitstellung über die Online-Dienste ist derzeit nicht möglich.

 

Sofern Fragen zur Akteneinsicht bestehen wenden Sie sich im konkreten Sachverhalt an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 oder vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunft- und Beratungsstelle.

 

Freundliche Grüße

 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Krümelmonsteram 26.08.2026 | 14:17
Das Recht auf Akteneinsicht nach § 25 SGB X ist auf die Verfolgung eines rechtlichen Interesses beschränkt. Wenn es Ihnen nur um Neugierde geht, ohne dass Sie damit irgendein Recht sichern wollen, besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht. Hier ein Auszug aus der rechtlichen Arbeitsanweisung der DRV: "Die rechtlichen Interessen der Beteiligten sind nur dann gegeben, wenn die Einsichtnahme bezweckt, eine tatsächliche Unsicherheit über ein Rechtsverhältnis zu klären, ein rechtlich relevantes Verhalten nach dem Ergebnis der Einsichtnahme zu regeln oder eine gesicherte Grundlage für die Verfolgung eines Anspruchs zu erhalten."
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