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Experten-Antwort

Aktive Gesundheitsvorsorge

von Claudia06.03.2024 | 19:40
170 Ansichten
2 Antworten
Ich fahre auf aktive Gesundheitsvorsorge Bei der zu leistenden zuzahlung Wird da nur mein Einkommen gerechnet oder auch das meiner Erwachsenen Kinder, welche Hauptwohnsitz zuhause gemeldet sind Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.03.2024 | 09:21

Hallo Claudia,

 

es ist leider nicht erkennbar, um welche konkrete Leistung es sich bei "Aktive Gesundheitsvorsorge" handelt und von welchem Leistungsträger diese erbracht wird. Sofern es sich um eine Präventionsleistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung handelt, ist eine Zuzahlung durch die Versicherten nicht zu erbringen. Eine Zuzahlung muss ebenfalls nicht erbracht werden bei durch die Gesetzlichen Rentenversicherung erbrachten ambulanten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie bei ambulanter Reha-Nachsorge, stationären Beobachtungsmaßnahmen und Nach- beziehungsweise Kontrolluntersuchungen.

Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und bei sonstigen Leistungen durch die Gesetzlichen Rentenversicherung ist grundsätzlich eine Zuzahlung durch die Versicherten zu erbringen. Es gibt auch hier Ausnahmen, zudem Möglichkeiten der teilweisen bzw. vollständigen Befreiung. Sofern für eine Befreiung die Einkommensverhältnisse maßgebend sind, werden nur die Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkünfte des Versicherten zugrunde gelegt.

1 Antworten

grundsätzlicham 07.03.2024 | 07:30
Ist Kostenträger die DRV? Wenn es um Zuzahlung bei einer med. Reha der DRV geht (ich kenne dieses "aktive Gesundheitsvorsorge" nicht) geht es um Ihr eigenes Netto. Nicht um die ganze Haushaltsgemeinschaft. Diese wird jedoch bei Krankenkassen zugrunde gelegt. Kommt also auf den Kostenträger der Maßnahme an. Hier das Forum ist eines der DRV.
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