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Experten-Antwort

Aktivrente

von G.K.30.10.2025 | 12:09
403 Ansichten
6 Antworten
Ich bin von der gesetzlichen Rentenversicherung als angestellter Arbeitnehmer derzeit freigestellt und bezahle meine Rentenbeiträge in das Versorgungswerk der Architekten ein. Dort werde ich lt. Satzung entsprechend meines Alters (Jg. 1960) ab 01.10.2026 meine Rente erhalten. Eine gesetzliche Rente in geringer Höhe steht mir lt. Regelaltersgrenze bereits ab 01.06.2026 zu. Frage: 1.: Ist ab Erhalt der Rente vom Versorgungswerk eine Weiterbeschäftigung als Aktivrentner möglich? 2.: Besteht die Möglichkeit hierdurch meinen bislang erreichten gesetzlichen Rentenanspruch zu erhöhen? 3.: Welche formale Schritte muss ich wann einleiten? (Z.B. Verzicht auf Versicherungsfreiheit, ab wann?) Besten Dank vorab für Ihre Info. Viele Grüße G.K.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.10.2025 | 13:53

Guten Tag G.K.,

bei der "Aktivrente" handelt es sich nicht um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Informationen zum Gesetzesentwurf erhalten Sie unter folgendem Link:  https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzentwurf-aktivrente-2389334

Für die Beantwortung Ihrer weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Versorgungswerk. 

5 Antworten

Kleiner Tippam 30.10.2025 | 12:18
Vielleicht sollten Sie einfach erst das Gesetzgebungsverfahren und den daraus folgenden Gesetzestext abwarten, bevor Sie hier Detailfragen zu einem fertigen Gesetz stellen, dessen genaue Ausgestaltung derzeit noch weitgehend unbekannt ist.
Flauscham 30.10.2025 | 12:32
Im Sozialversicherungsrecht wird sich hier nichts ändern. Bei der "Aktivrente" handelt sich um eine geplante Änderung im Steuerrecht (§ 3 Nr. 21 EStG). Die geplante Steuerfreiheit bezieht sich nur auf die Regealtersgrenze, ansonsten hat die Rentenversicherung damit tatsächlich nichts zu tun. Der Gesetzesentwurf befindet sich aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren.
Du meine Güteam 30.10.2025 | 13:07
Falsches Forum. Fragen Sie den Bundeskanzler.
Armes Deutschland!am 30.10.2025 | 14:10
Wie kann man als studierter Mensch nur so einfältig sein und eine steuerrechtliche Frage vor der endgültigen Gesetzgebung in einem Rentenforum stellen? 🤦‍♂️ Armes Deutschland!
Schadeam 30.10.2025 | 16:48
Wenn Sie ab Regelalter (06/26) arbeiten sind Sie versicherungsfrei, können aber beim AG auf diese Freiheit verzichten. Damit werden die Beiträge vom Lohn abgezogen und die Rente steigt von Jahr zu Jahr. Aktivrente hat mit Rente nichts zu tun, wenn die kommt, zahlen Sie lediglich ab Juni aus Ihrem Lohn keine Steuern wenn der bei maximal 2000€ liegt.
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