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Experten-Antwort

Aktivrente

von Thomas 09.10.2025 | 08:16
348 Ansichten
4 Antworten
Soll die Aktivrente auch für Rentner gelten, die nach Erreichen der Regelaltersrente nicht mehr gearbeitet haben, aber später wieder unter den Voraussetzungen der Aktivrente eine Arbeit zeitweilig aufnehmen wollen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.10.2025 | 09:02

Hallo Thomas,

 

die Aktivrente soll voraussichtlich zum 01.01.2026 in Kraft treten. 

 

Es soll Rentnern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin arbeiten möchten, ermöglicht werden bis zu 2.000 Euro ihres monatlichen Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit steuerfrei zu verdienen.

 

Die genaue Ausgestaltung der Aktivrente und das Gesetzgebungsverfahren bleiben abzuwarten.

 

 

3 Antworten

Abwartenam 09.10.2025 | 08:33
Das weiß heute niemand mit Sicherheit, weil das Gesetz noch nicht beschlossen wurde im Bundestag.
Schadeam 09.10.2025 | 09:05
Fragen Sie doch mal die Abgeordneten Ihres Wahlkreises (oder Frau Bas oder Herrn Merz) wann und mit welchem Wortlaut das "Aktivrenten-Gesetz" vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird. Im Forum und bei der DRV sind bekanntlich keine Hellseher und Propheten beschäftigt.
Reutersam 09.10.2025 | 19:25
Zusätzlich zur Experten-Antwort sei noch der Hinweis erlaubt, dass sich Ihre Krankenkasse und Pflegekasse freuen wird wenn sie/man das macht. Denn die bekommen dann von den 2.000 Euro bzw von Ihnen allein über 200 Euro. Gilt natürlich nicht wenn man privat krankenversichert ist. Zusätzlich können Sie sich auch noch Beiträge zur Rentenkasse (rund 190 Euro) abziehen lassen. Bleiben Ihnen also noch 1.600 Euro übrig. Sie können alternativ einen Minijob machen. Der ist jetzt schon grds. steuerfrei, aber da fallen keine zusätzlichen Sozialabgaben an. Nächstes Jahr kann man so bis zu 603 Euro brutto wie netto ohne weitere Abzüge verdienen
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