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Experten-Antwort

Aktivrente

von SabGross28.01.2026 | 08:39
219 Ansichten
5 Antworten
Kann ich auch mit einer Teilrente 99,99% Aktivrente beziehen, ich bin Jahrgang 1959

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.01.2026 | 11:15

Hallo SabGross,

Die „Aktivrente“ (Steuerbefreiung) kann von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt werden, sobald sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, unabhängig davon, ob eine Teilrente bezogen wird.

4 Antworten

Glasklaram 28.01.2026 | 08:59
Ja natürlich. Einzige Voraussetzungen sind, dass Sie Ihre Regelaltersgrenze überschritten haben (was bei Jahrgang 1959 ja der Fall ist) und noch abhängig beschäftigt sind, also Lohn/Gehalt beziehen von einem Arbeitgeber.
Sehr einfacham 28.01.2026 | 09:07
Es gibt keinen Aktivrenten-Bezug. Es handelt sich lediglich um eine Steuerersparnis auf Lohn/Gehalt bei Weiterarbeit nach Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze. Und diese Steuererleichterung bekommen Sie dann auch, völlig egal, ob Sie dann irgendeine Altersrente beziehen , egal ob Vollrente oder Teilrente und sogar, wenn Sie noch keine Altersrente beziehen.
Schadeam 28.01.2026 | 10:31
Sehr einfach schrieb

Es gibt keinen Aktivrenten-Bezug.

Es handelt sich lediglich um eine Steuerersparnis auf Lohn/Gehalt bei Weiterarbeit nach Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze.

Und diese Steuererleichterung bekommen Sie dann auch, völlig egal, ob Sie dann irgendeine Altersrente beziehen , egal ob Vollrente oder Teilrente und sogar, wenn Sie noch keine Altersrente beziehen.

Den "Steuerfreibetrag Aktivrente" berücksichtigt Ihre Personalabteilung ab der Gehaltsabrechnung für Januar 2026, wenn deren EDV System das jetzt schon eingepflegt hat. Kann aus technischen Gründen auch erst im April oder Mai der Fall sein. Von SAP habe ich beispielsweise die Information dass das frühestens mit der Märzabrechnung gerechnet werden kann und dann die Abrechnungen ab Januar korrigiert werden...... PS: das Gesetzt wurde halt erst kurz vor dem Jahreswechsel in Kraft gesetzt, kein Wunder dass die EDV da manchmal noch Zeit braucht. PS 2: hat mit Rente absolut nichts zu tun
HenningMam 09.04.2026 | 18:00
Experte/in schrieb

Hallo SabGross,

Die „Aktivrente“ (Steuerbefreiung) kann von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt werden, sobald sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, unabhängig davon, ob eine Teilrente bezogen wird.

Hallo zusammen, ich habe dazu noch eine Nachfrage: Ich kann ab September regulär Altersrente beziehen, werde aber noch zwei Jahre im Angestelltenverhältnis weiterarbeiten. Nach Auskunft meines Rentenberaters muss man, um die Aktivrente nutzen zu können, entweder eine Teilrente (z.B. 99,99%) beziehen oder bei Bezug der Vollrente dem Arbeitgeber mitteilen, dass man weiterhin Rentenversicherungsbeiträge abführen muss. Auf jeden Fall muss man nach seiner Aussage weiterhin in die Rentenkasse einzahlen. Ich bin nun etwas verunsichert. Da ich eine sehr kleine Rente beziehe (ich war den größten Teil meines Berufslebens selbstständig), lohnen sich weitere Einzahlungen in die Rentenkasse nicht für mich. Es wäre toll, wenn mir jemand eine verbindliche Aussage zur Rentenversicherungspflicht bei der Aktivrente geben könnte. Vielen Dank schonmal und Grüße Henning
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