Hallo SabGross,
Die „Aktivrente“ (Steuerbefreiung) kann von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt werden, sobald sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, unabhängig davon, ob eine Teilrente bezogen wird.
Es gibt keinen Aktivrenten-Bezug.
Es handelt sich lediglich um eine Steuerersparnis auf Lohn/Gehalt bei Weiterarbeit nach Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze.
Und diese Steuererleichterung bekommen Sie dann auch, völlig egal, ob Sie dann irgendeine Altersrente beziehen , egal ob Vollrente oder Teilrente und sogar, wenn Sie noch keine Altersrente beziehen.
Hallo SabGross,
Die „Aktivrente“ (Steuerbefreiung) kann von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt werden, sobald sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, unabhängig davon, ob eine Teilrente bezogen wird.
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