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Experten-Antwort

Aktivrente

von inga02.02.2026 | 09:04
302 Ansichten
4 Antworten
Ich arbeite seit 4 Jahren in einem Supermarkt und bin privat krankenversichert. Rente beziehe ich seit 2005, geboren 1945. Trifft die Aktivrente hier zu `? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.02.2026 | 09:33

Guten Tag Inga,

da Sie Ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und abhängig beschäftigt sind, trifft die Aktivrente für Sie zu.

3 Antworten

Reutersam 02.02.2026 | 09:20
Wenn Sie in einem Minijob arbeiten (aktuell bis zu 603 Euro), zahlen Sie bereits jetzt keine Steuern (Regelfall Pauschalbesteuerung von 2 Prozent durch ihren Arbeitgeber). Soviel dazu dass Minijobber von der "Aktivrente" / diesem Steuerfreibetrag "nicht profitieren können". Falls Sie ein höheres Bruttogehalt bekommen, ist dies bis zur Höhe von 2000 Euro im Monat steuerfrei. Ob man privat oder gesetzlich kranken( u. pflege) versichert ist, spielt keine Rolle. (Auch an dem Arbeitgeberzuschuss und dem Beitragszuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung ändert sich durch diesen neuen Steuerfreibetrag nicht). Das individuelle Mindestalter haben Sie schon lange erreicht.
Kommt drauf anam 02.02.2026 | 09:22
Diese Steuererleichterung bekommen Sie, wenn Sie einen normalen Arbeitsvertrag haben mit Abführung von Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Wenn Sie nur einen Minijob ausüben (maximal 603 Euro monatlich), betrifft Sie das nicht, weil Sie darauf ja sowieso keine Lohnsteuer zahlen.
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