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Experten-Antwort

Aktivrente

von Löwenzahn09.02.2026 | 11:39
215 Ansichten
16 Antworten
Stimmt es, dass man sich bei zwei Beschäftigungsverhältnissen entscheiden muss, für welches die Aktivrente gelten soll? Wenn ja, wäre das für mich nachteilig, da der Monatsverdienst je Beschäftigungsverhältnis unter € 2000,- brutto liegt. Und stimmt es, dass „ungenutzte Beträge" (also bei Monatsverdiensten unter € 2000,- brutto) nicht in die Folgemonate übertragen werden können?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.02.2026 | 13:10

Die Rentenversicherung ist nicht berechtigt, zu steuerlichen Aspekten zu beraten oder verbindliche Aussagen zu treffen.

Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, sich von den Finanzbehörden, von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin oder von den Lohnsteuerhilfevereinen zu der neuen steuerrechtlichen Regelung beraten zu lassen.

15 Antworten

Mondkindam 09.02.2026 | 11:46
Bei der Aktivrente geht es um Steuern, fragen Sie das Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Heidiam 09.02.2026 | 12:01
Bei der Aktivrente handelt es sich nicht um eine Rentenart. Es geht hierbei um steuerrechtliche Fragen. Fragen hierzu klären Sie bei einer steuerberatenden Stelle oder dem Finanzamt.
Ronaldam 09.02.2026 | 12:34
Stimmt beides. Die 2000 EUR-Grenze gilt monatlich, d.h. ein Übertrag auf Folgemonate ist nicht möglich. Und die Regelung kann nur jeweils auf ein Beschäftigungsverhältnis angewandt werden.
Steuerexperte am 09.02.2026 | 13:07
Für ihren Arbeitslohn, der mit Steuerklasse sechs besteuert wird, ist es nicht möglich, wenn Sie zwei Beschäftigungsverhältnisse haben. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall den verbleibenden Steuerfreibetrag aus der Aktivrente für das zweite Dienstverhältnis nachträglich mit der Einkommensteuererklärung beantragen. Hierfür müssen in beiden Dienstverhältnissen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Aktivrente vorliegen.
Strikte Monatsbetrachtungam 09.02.2026 | 13:20
Ja, es stimmt, das ungenutzte Beträge" (von den 2000 Euro monatlich) NICHT in Folgemonate übernommen werden können..
Vorsicht!am 09.02.2026 | 14:20
Ronald schrieb

Stimmt beides.

Die 2000 EUR-Grenze gilt monatlich, d.h. ein Übertrag auf Folgemonate ist nicht möglich.

Und die Regelung kann nur jeweils auf ein Beschäftigungsverhältnis angewandt werden.

Sehr interessant, was hier für „Propheten“ für Aussagen tätigen. Gerade letzte Woche war es Medienthema, dass genau derartige Dinge noch vom Gesetzgeber zu klären sind.
Besser nicht darauf vertrauen!am 09.02.2026 | 14:24
Steuerexperte schrieb

Für ihren Arbeitslohn, der mit Steuerklasse sechs besteuert wird, ist es nicht möglich, wenn Sie zwei Beschäftigungsverhältnisse haben. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall den verbleibenden Steuerfreibetrag aus der Aktivrente für das zweite Dienstverhältnis nachträglich mit der Einkommensteuererklärung beantragen. Hierfür müssen in beiden Dienstverhältnissen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Aktivrente vorliegen.

Dieses Thema gehört nicht in dieses Forum und selbsternannte Steuerexperten äußern sich gern in einem anonymen Forum mit unverbindlichen Aussagen. Im Übrigen kann der „Steuerexperte“ sicherlich genau belegen, woher er seine Erkenntnisse hat, oder etwa nicht?
Steuerexperte am 09.02.2026 | 14:49
Besser nicht darauf vertrauen! schrieb

Dieses Thema gehört nicht in dieses Forum und selbsternannte Steuerexperten äußern sich gern in einem anonymen Forum mit unverbindlichen Aussagen. Im Übrigen kann der „Steuerexperte“ sicherlich genau belegen, woher er seine Erkenntnisse hat, oder etwa nicht?

Natürlich kann ich das genau belegen. Die Info schreiben aus dem Finanzamt kann ich Ihnen leider hier nicht einstellen aber Sie können gerne auf der offiziellen Seite nachlesen. Die FAQ verstehen, müssen Sie dann schon selbst; https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-zur-Ak…
abcam 09.02.2026 | 15:01
siehe Bundesfinanzministerium www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-zur-Aktivrente.html Stand vom 06.02.2026, Punkt II 3. und 4. -> bei der nächsten Steuererklärung Restbetrag auf das 2. Arbeitsverhältnis verteilen.
Ach wasam 09.02.2026 | 15:01
Vorsicht! schrieb

Sehr interessant, was hier für „Propheten“ für Aussagen tätigen. Gerade letzte Woche war es Medienthema, dass genau derartige Dinge noch vom Gesetzgeber zu klären sind.

Das ist schon längst geklärt mit den 2000 Euro pro Monat ohne Übertragungsmöglichkeit in Folgemonate. Peionlich, dass Sie das nicht wissen und sich hier nur blamieren.
Kein Steuerforum!am 09.02.2026 | 15:12
Ach was schrieb

Das ist schon längst geklärt mit den 2000 Euro pro Monat ohne Übertragungsmöglichkeit in Folgemonate.

Peionlich, dass Sie das nicht wissen und sich hier nur blamieren.

Das muss man hier im Forum nicht wissen und gehört hier auch nicht hin. Peinlich, dass Sie das nicht verstehen (wollen) und Sie sich damit blamieren. Wenn Sie sich unbedingt zu rentenfremden Themen äußern müssen, suchen Sie sich besser eine andere Bühne.
KSCam 09.02.2026 | 19:53
Steuerexperte schrieb

Natürlich kann ich das genau belegen. Die Info schreiben aus dem Finanzamt kann ich Ihnen leider hier nicht einstellen aber Sie können gerne auf der offiziellen Seite nachlesen. Die FAQ verstehen, müssen Sie dann schon selbst;

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-zur-Aktivrente.html

Danke für diesen Link, der mir auch persönlich sehr geholfen hat. Denn bisher war noch nirgends so klar zu lesen, dass auch ein Pensionierter Beamter, der im Regelalter eine an sich pflichtige Beschäftigung hat, von der Aktivrente profitiert.
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