Die Rentenversicherung ist nicht berechtigt, zu steuerlichen Aspekten zu beraten oder verbindliche Aussagen zu treffen.
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, sich von den Finanzbehörden, von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin oder von den Lohnsteuerhilfevereinen zu der neuen steuerrechtlichen Regelung beraten zu lassen.
Für ihren Arbeitslohn, der mit Steuerklasse sechs besteuert wird, ist es nicht möglich, wenn Sie zwei Beschäftigungsverhältnisse haben. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall den verbleibenden Steuerfreibetrag aus der Aktivrente für das zweite Dienstverhältnis nachträglich mit der Einkommensteuererklärung beantragen. Hierfür müssen in beiden Dienstverhältnissen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Aktivrente vorliegen.
Stimmt beides.
Die 2000 EUR-Grenze gilt monatlich, d.h. ein Übertrag auf Folgemonate ist nicht möglich.
Und die Regelung kann nur jeweils auf ein Beschäftigungsverhältnis angewandt werden.
Für ihren Arbeitslohn, der mit Steuerklasse sechs besteuert wird, ist es nicht möglich, wenn Sie zwei Beschäftigungsverhältnisse haben. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall den verbleibenden Steuerfreibetrag aus der Aktivrente für das zweite Dienstverhältnis nachträglich mit der Einkommensteuererklärung beantragen. Hierfür müssen in beiden Dienstverhältnissen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Aktivrente vorliegen.
Für ihren Arbeitslohn, der mit Steuerklasse sechs besteuert wird, ist es nicht möglich, wenn Sie zwei Beschäftigungsverhältnisse haben. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall den verbleibenden Steuerfreibetrag aus der Aktivrente für das zweite Dienstverhältnis nachträglich mit der Einkommensteuererklärung beantragen. Hierfür müssen in beiden Dienstverhältnissen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Aktivrente vorliegen.
Dieses Thema gehört nicht in dieses Forum und selbsternannte Steuerexperten äußern sich gern in einem anonymen Forum mit unverbindlichen Aussagen. Im Übrigen kann der „Steuerexperte“ sicherlich genau belegen, woher er seine Erkenntnisse hat, oder etwa nicht?
Sehr interessant, was hier für „Propheten“ für Aussagen tätigen. Gerade letzte Woche war es Medienthema, dass genau derartige Dinge noch vom Gesetzgeber zu klären sind.
Das ist schon längst geklärt mit den 2000 Euro pro Monat ohne Übertragungsmöglichkeit in Folgemonate.
Peionlich, dass Sie das nicht wissen und sich hier nur blamieren.
Natürlich kann ich das genau belegen. Die Info schreiben aus dem Finanzamt kann ich Ihnen leider hier nicht einstellen aber Sie können gerne auf der offiziellen Seite nachlesen. Die FAQ verstehen, müssen Sie dann schon selbst;
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-zur-Aktivrente.html
Natürlich kann ich das genau belegen. Die Info schreiben aus dem Finanzamt kann ich Ihnen leider hier nicht einstellen aber Sie können gerne auf der offiziellen Seite nachlesen. Die FAQ verstehen, müssen Sie dann schon selbst;
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-zur-Aktivrente.html
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