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Experten-Antwort

Aktivrente

von Andrea12.05.2026 | 09:52
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe eine Teilrente als Altersrente für Schwerbehinderte. Bin im Januar 1960 geboren und komme ab dem 1. Juni 2026 in die Regelaltersrente. Ich bin noch berufstätig und würde auch noch weiter arbeiten und ich pflege noch einen Angehörigen. Bekomme ich die 2.000 € auch steuerfrei, wenn ich mich ab Juni 2026 in der Rentenversicherung Steuerfrei stellen lasse oder ist das an die Rentenbeiträge gebunden und ich muss weiterhin Beiträge zur DRV zahlen? Ich möchte keinen Fehler machen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea,

 

bei der "Aktivrente" handelt es sich nicht um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen heißt es: 

"2. Wer kann die Aktivrente nutzen?

Begünstigt sind unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die:

- ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (§ 35 Satz 2 oder § 235 des SGB VI – 67 Jahre inkl. Übergangsregelung),

- nichtselbständig beschäftigt (§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG) sind und

- für deren Arbeitslohn der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge oder Beitragszuschüsse zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu entrichten hat (§ 168 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 1d oder Absatz 3, § 172 Absatz 1 oder § 172a SGB VI). [...]"

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Aktivrente

 

Bei weiteren Fragen zur Aktivrente kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater, den Steuerhilfeverein oder die Finanzverwaltung.

 

Weitere wichtige Informationen:

 

Sollten Sie ab 01.06.2026 (nach Erreichen der Regelaltersgrenze) Ihre Altersrente als Vollrente beziehen, besteht in allen Tätigkeiten, also auch in der Pflegetätigkeit (wenn Sie in dieser bislang Versicherungspflichtig sind) Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitnehmerbeiträge aus dem Arbeitsentgelt werden nicht mehr einbehalten. 

 

Sollten Sie ab 01.06.2026 weiterhin eine Teilrente beziehen, damit Versicherungspflicht aufgrund der Pflegetätigkeit besteht und Sie ggf. einen Anspruch auf Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit haben, ist jedoch auch Ihr Arbeitsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung voll Versicherungspflicht. Somit muss auch weiterhin Ihr Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung abgeführt werden. Diese weiteren Beitragszahlungen (aufgrund der Pflege und der Beschäftigung) werden anschließend ab 01.07. eines Jahres berücksichtigt. Zum 01.07. werden jedoch lediglich die Beiträge aus dem vergangenen Kalenderjahr (Beiträge die bei der bisherigen Rentenzahlung noch nicht mit einbezogen wurden) berücksichtigt.

 

Sollten hierzu weitere Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Uweam 12.05.2026 | 10:03
Ich hoffe Sie haben nicht weniger als 99,99 % die Teilrente genommen. Alles andere ist Geldverschwendung. Und natürlich sind 2000 € steuerfrei, wenn Sie in der Regelaltersrente sind. Sie zahlen darauf nur KV und PV.
Uweam 12.05.2026 | 10:08
Man kann höchstens auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, sobald man in der Regelaltersrente ist. Und nicht andersherum. Also 99,99 prozentige Regelaltersrente nehmen und weiter arbeiten, wenn es unbedingt sein muss. Pflegepunkte werden dann auch weiter gutgeschrieben.
Schadeam 12.05.2026 | 10:17
Wenn man ab Regelalter die 99,99% Teilrente nimmt, was wegen der Pflege sinnvoll ist, muss man allerdings auch in den "sauren Apfel" beißen, dass bei Teilrentenbezug auch weiterhin RV Beiträge vom Lohn abgehen (die dann wie die Pflegebeiträge im Juli des Folgejahres einen Rentenzuschlag bringen). Mit Aktivrente hat das alles eigentlich nichts zu tun - die sagt lediglich dass Löhne bis zu 2000€ steuerfrei sind, das Lohnprogramm zieht Ihnen somit ab Regelalter keine/weniger Steuern ab.
Interessierteram 12.05.2026 | 11:03
Wie kann man sich denn "in der Rentenversicherung steuerfrei stellen lassen"? Ich würde das auch gerne tun und als Rentner keine Steuern mehr zahlen. Wie geht das?
Uweam 12.05.2026 | 11:13
Sie wissen doch wohl, dass sie sich verschrieben hat. Nicht jeder benutzt immer die richtigen Worte.
Andreaam 12.05.2026 | 11:18
Ja, ich habe mich falsch ausgedrückt. Es geht mir darum zu wissen, ob ich um von der Aktivrente zu profitieren RV-Beiträge zahlen muss.
Uweam 12.05.2026 | 11:33
Nein, aber sie werden Beiträge zahlen müssen, weil sie ja eine Teilrente nehmen werden.
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