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Experten-Antwort

Aktivrente

von Wandt11.11.2025 | 15:18
262 Ansichten
8 Antworten
Stimmt es, dass die Aktivrente nur für Rentner gilt, die die Regelaltersgrenze im Jahr 2026 oder später erreichen? Wenn ja, dann würde jemand, der im Jahr 2025 die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiter arbeitet (z. B. mit Hinausschiebensvereinbarung oder als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Altersvollrentner) nicht von der Aktivrente profitieren können. Auch ein 70-jähriger, der im Jahr 2026 eine sv-pflichtige Beschäftigung aufnimmt, der kann keine 2000 € steuerfrei durch die Aktivrente bekommen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.11.2025 | 15:35

Hallo Wandt,

 

diese Regelung soll für arbeitende Personen ab Vollendung der Regelaltersgrenze gelten, frühestens jedoch ab dem 01.01.2026 . Allerdings nicht für Selbstständige, Minijobber und Beamte. Der Steuerfreibetrag wird nur auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar sein und dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Jedoch bleibt das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

7 Antworten

KSCam 11.11.2025 | 15:28
Man liest so einigen Quatsch zu diesem Thema. Aber das was Sie rein interpretieren wird nicht so kommen. Jeden im Regelalter wird das betreffen! Aber 1. ist das Gesetz dazu m.e. Noch nicht in Kraft und 2. ist das keine Rentenfrage sondern ein Steuerthema. Dem Rentenberater ist es egal wer irgendwann für Verdienste bis 2000€ keine Steuern zahlen muss.
Grober Unfug der "DRV-Experten"am 11.11.2025 | 15:44
Experte/in schrieb

Hallo Wandt,

 

diese Regelung soll für arbeitende Personen ab Vollendung der Regelaltersgrenze gelten, frühestens jedoch ab dem 01.01.2026 . Allerdings nicht für Selbstständige, Minijobber und Beamte. Der Steuerfreibetrag wird nur auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar sein und dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Jedoch bleibt das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

Sie schrfeiben: "Der Steuerfreibetrag wird nur auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar sein und dem Progressionsvorbehalt unterliegen." Das ist natürlich grober Unfug! Der Steuerfreibetrag wird NICHT(!) dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Halten Sie sich doch an Ihre eigenen Vorgabenam 11.11.2025 | 15:57
Experte/in schrieb

Hallo Wandt,

 

diese Regelung soll für arbeitende Personen ab Vollendung der Regelaltersgrenze gelten, frühestens jedoch ab dem 01.01.2026 . Allerdings nicht für Selbstständige, Minijobber und Beamte. Der Steuerfreibetrag wird nur auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar sein und dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Jedoch bleibt das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

Liebe "DRV-Experten", bitte unterlassen Sie Aussagen zum Steuerrecht, insbesondere, wenn diese schlicht falsch sind. Bei der Aktivrente gibt es natürlich keinen Progressionsvorbehalt! https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente-finanzen/aktivre… "Keine Besteuerung durch die Hintertür: Kein Progressionsvorbehalt für diesen Betrag; die steuerfreie Auszahlung erhöht nicht den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen."
Schadeam 12.11.2025 | 06:52
bielz24 schrieb

Indirekt ist es schon eine Rentenfrage, weil viele "meinen", die Rente würde dann nicht (weiter) bezahlt. Es wird auf Social Media so viel Mist geschrieben.

Dass das Blödsinn wäre erkennt man doch mit Nachdenken! Bsp.: Heute hat ein Rentner im Regelalter 2000€ Rente plus 2000€ Brutto, dem bleiben nach Steuerabzug netto beispielsweise 3000€. Würde nach Ihrem Szenario die Rente wegfallen, hätte der ab Januar trotz Arbeitals Rentner nur 2000€ netto - das würde doch kein Anreiz sein und keiner wäre so blöd zu arbeiten, oder? Er hätte ohne Arbeit auch 2000€ (Rente) Ich weiß, auchPolitiker haben so was schon in Talkshows behauptet (und kein Moderator hat sie mit obigem Zahlenbeispiel konfrontiert)
Corneliusam 12.11.2025 | 07:25
bielz24 schrieb

Indirekt ist es schon eine Rentenfrage, weil viele "meinen", die Rente würde dann nicht (weiter) bezahlt. Es wird auf Social Media so viel Mist geschrieben.

Weder direkt noch indirekt: Es ist nicht ansatzweise eine Rentenfrage, sondern ausschließlich Steuerrecht.
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