Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Aktivrente, Abzüge und Möglichkeiten

von ernst 27.10.2025 | 14:40
465 Ansichten
11 Antworten
Die Gesetzesänderung zur Aktivrente ist ja kurzfristig in Arbeit. Ich bin seit kurzem in Altersrente ( Regelalter) erreicht, und überlege eine Zusatzbeschäftigung wieder aufzunehmen, mein alter AG sieht da Bedarf. Nur bei den komplexen Zusammenhängen, Steuer, Steuerfrei, Sozialabgaben Pflicht, Krankenkasse, Krankengeld Arbeitslosenversicherung feheln mir Informationen. FErner wären auch ein Vergleich zum Ehrenamt und ev. Mini-Job interessant, um zu überlegen, was ratsam ist. Ranbedigungen, Verdienstsgrenze. Nun die entscheidende Frage, wo gibt es da Informationen, RAtgeber, Beispielrechnungen. Die momentanen Aussagen in der Presse sind noch etwas nebulös. Sind hier bei Ihre-Vorsorge-de Artikel geplant.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.10.2025 | 10:30

Hallo ernst,

 

Im folgenden möchten wir Ihnen einige Hinweise zur geplanten Einführung der Aktivrente zum 01.01.2026 geben.

 

Es ist vorgesehen, dass Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2000 Euro monatlich neben ihrer Rente steuerfrei hinzuverdienen können. Zu beachten ist, dass diese Steuerbefreiung nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gilt, nicht für Selbständige, Beamte oder Minijobber.

 

Des weiteren fallen Sozialabgaben ( Kranken-, Pflege-, Renten-und Arbeitslosenversicherung) weiterhin an.

 

Die Steuerfreiheit wird direkt beim Lohnabzug berücksichtigt, so dass keine Steuererstattung am Jahresende anfällt. Fehlanreize sollen hier vermieden werden, da die Steuerfreiheit eben erst ab der Regelaltersgrenze gilt, vorzeitige Altersrenten mit Abschlägen sind von dieser Regelung ausgenommen.

 

Ein Vergleich zur Minijob-oder Ehrenamtssituation lohnt sich, da Minijobs meist weitestgehend sozialabgabenfrei sind, aber steuerlich anders behandelt werden.

 

Wir empfehlen Ihnen sich hierzu aktuell auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung Bund und des Bundesarbeitsministeriums, sowie des Bundesfinanzministeriums zu informieren.

 

Diese geben wir Ihnen im Folgenden an :

 

- Deutsche Rentenversicherung Bund : https:// www.deutsche-rentenversicherung.bund.de

 

- Bundesarbeitsministerium : https:// www.bmas.de

 

- Bundesfinanzministerium : https:// www.bundesfinanzministerium.de

 

Ebenso können Sie aktuelle Informationen unter der kostenfreien Hotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitag von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr erhalten.

 

Sie können sich auch an das Bürgertelelefon des Bundesarbeitsministeriums unter der Telefonnummer 030 221 911 001 ( Rente ) wenden. Dieses ist ebenfalls für Sie kostenfrei und in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08.00.Uhr bis 17.00.Uhr und Freitag von 08.00.Uhr bis 12.00.Uhr erreichbar.

 

Mit diesen Informationen hoffen wir, Ihnen erst einmal weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

10 Antworten

Antwortenam 27.10.2025 | 14:50
Zu Steuerfragen werden Sie hier keine Antworten der "DRV-Experte" erhalten. Klar ist aber, je höher das "zu versteuernde Einkommen" ist, desto mehr Einkommensteur fällt an und die persönlichen Steuersätze steigen (Steuerprogression). Aber bis zu 2.000 Euro brutto monatlich beiben dann steuerfrei und erhöhen Ihre Steuerlast nicht. Wenn Sie ihre persönliche Regelaltersgrenze überschritten haben, zahlen Sie nur noch Krankenkassen- und Pflegeversicherungs-Beiträge (aber insgesamt maximal bis zu den Beitragbemessungsgrenzen), also keine AV-Beiträge mehr. Rentenversicherungspflicht besteht nicht mehr für Sie als Arbeitnehmer. Wenn Sie wollen, können Sie aber freiwillig weiterhin Rentenbeiträge bezahlen (dem Arbeitgeber dann mitteilen). Diese Beiträge erhöhen dann jeweils zum ersten Juli des Folgejahres Ihre Rente.
Jensam 27.10.2025 | 14:52
Wenn das schon nebulös ist, na dann Prost Mahlzeit 2000 € im Monat sind steuerfrei und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Krankenversicherung und Pflegeversicherung wird abgezogen. Die Rente dürfen sie daneben ungekürzt behalten. Wo ist jetzt die Frage? Wegen mir dürfen sie auch einen Minijob ausüben für 603 € im nächsten Jahr. Das ist aber weniger Geld, aber das wissen Sie aber wahrscheinlich selbst.
Jensam 27.10.2025 | 14:54
Praxisam 27.10.2025 | 14:54
Solange noch nichts beschlossen wurde, gibt's auch noch keine Details. Sie werden das Gesetzgebungsverfahren abwarten müssen. Bis dahin kann sich noch viel ändern. Kein Gesetzesentwurf kommt so als fertiges Gesetz aus dem Bundestag heraus, wie es eingebracht wurde.
Antwortenam 27.10.2025 | 15:05
Jrns schrieb

Was erzählst du denn jetzt für einen Unsinn, er hat doch speziell nach der Aktivrente gefragt.

Den ersten Absatz hättest du mal weglassen können das ist doch völliger Pfeffer. Er hat ja nicht davon gesprochen, 3000 € verdienen zu wollen.

Alle Aussagen sind inhaltlich absolut korrekt und damit nachweislich kein Unsinn. Und dass der Fragende nicht mehr als 2.000 Euro monatlich verdienen wird, ist lediglich eine durch nichts begründete Vermutung von Ihnen. Im Übrigen schreibe ich , was ich will, nicht was Sie wollen. Wenn Ihnen das nicht passt, ist das Ihr Problem und nicht meines. PS: Sie können aber gerne noch weiter unsinnig rumpöbeln, zu mehr reicht es bei Ihnen ja vermutlich nicht. Das halte ich locker aus, ich weiß ja, von wem es kommt. Jederzeit gerne, wenn es Ihnen dann in Ihrem vermutlich ziemlich tristen Leben besser geht. Ich werde es aber weder lesen noch weiter kommentieren. Sie können es also auch der Parkuhr erzählen oder Ihrem Friseur :-)
KSCam 27.10.2025 | 16:49
So kompliziert wird das nicht! Denn wie bisher dürfen Sie als Rentner unbegrenzt zuverdienen, aber zahlenn weiter KV und PV Beiträge. Lediglich die Steuer aus dem Verdienst ändert sich: Verdienen Sie zwischen 556€ und 2.000€ ist der Lohn im Gegensatz zu heute steuerfrei, die Steuer beginnt künftig ab über 2.000€. Eigentlich ist das ganze Ding mit der Aktivrente kein Rententhema sondern betrifft ausschließlich die Steuern - ein hoch auf den, der den Namen Aktivrente erfunden hat. Er/sie hat den DRV Beratern damit einen Bärendienst erwiesen.
Grobe Fehler der "DRV-Experten"am 28.10.2025 | 13:06
Experte/in schrieb

Hallo ernst,

 

Im folgenden möchten wir Ihnen einige Hinweise zur geplanten Einführung der Aktivrente zum 01.01.2026 geben.

 

Es ist vorgesehen, dass Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2000 Euro monatlich neben ihrer Rente steuerfrei hinzuverdienen können. Zu beachten ist, dass diese Steuerbefreiung nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gilt, nicht für Selbständige, Beamte oder Minijobber.

 

Des weiteren fallen Sozialabgaben ( Kranken-, Pflege-, Renten-und Arbeitslosenversicherung) weiterhin an.

 

Die Steuerfreiheit wird direkt beim Lohnabzug berücksichtigt, so dass keine Steuererstattung am Jahresende anfällt. Fehlanreize sollen hier vermieden werden, da die Steuerfreiheit eben erst ab der Regelaltersgrenze gilt, vorzeitige Altersrenten mit Abschlägen sind von dieser Regelung ausgenommen.

 

Ein Vergleich zur Minijob-oder Ehrenamtssituation lohnt sich, da Minijobs meist weitestgehend sozialabgabenfrei sind, aber steuerlich anders behandelt werden.

 

Wir empfehlen Ihnen sich hierzu aktuell auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung Bund und des Bundesarbeitsministeriums, sowie des Bundesfinanzministeriums zu informieren.

 

Diese geben wir Ihnen im Folgenden an :

 

- Deutsche Rentenversicherung Bund : https:// www.deutsche-rentenversicherung.bund.de

 

- Bundesarbeitsministerium : https:// www.bmas.de

 

- Bundesfinanzministerium : https:// www.bundesfinanzministerium.de

 

Ebenso können Sie aktuelle Informationen unter der kostenfreien Hotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitag von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr erhalten.

 

Sie können sich auch an das Bürgertelelefon des Bundesarbeitsministeriums unter der Telefonnummer 030 221 911 001 ( Rente ) wenden. Dieses ist ebenfalls für Sie kostenfrei und in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08.00.Uhr bis 17.00.Uhr und Freitag von 08.00.Uhr bis 12.00.Uhr erreichbar.

 

Mit diesen Informationen hoffen wir, Ihnen erst einmal weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Die "DRV-Experten" schreiben: Zitat Anfang: Es ist vorgesehen, dass Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2000 Euro monatlich neben ihrer Rente steuerfrei hinzuverdienen können. Zu beachten ist, dass diese Steuerbefreiung nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gilt, nicht für Selbständige, Beamte oder Minijobber. Des weiteren fallen Sozialabgaben ( Kranken-, Pflege-, Renten-und Arbeitslosenversicherung) weiterhin an." Zitat Ende" Der letzte Satz ist natürlich grober Unfug und schlicht fehlerhaft! Richtig ist: 1) Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, zahlen natürlich KEINE Arbeitslosenversicherung mehr 2) Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, und weiterarbeiten, sind natürlich NICHT mehr verpflichtet, Rentenbeiträge von ihrem Gehalt zu zahlen. Nur wenn sie das wollen, können sie freiwillig weiterhin Rentenbeiträge zahlen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026