Hallo ernst,
Im folgenden möchten wir Ihnen einige Hinweise zur geplanten Einführung der Aktivrente zum 01.01.2026 geben.
Es ist vorgesehen, dass Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2000 Euro monatlich neben ihrer Rente steuerfrei hinzuverdienen können. Zu beachten ist, dass diese Steuerbefreiung nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gilt, nicht für Selbständige, Beamte oder Minijobber.
Des weiteren fallen Sozialabgaben ( Kranken-, Pflege-, Renten-und Arbeitslosenversicherung) weiterhin an.
Die Steuerfreiheit wird direkt beim Lohnabzug berücksichtigt, so dass keine Steuererstattung am Jahresende anfällt. Fehlanreize sollen hier vermieden werden, da die Steuerfreiheit eben erst ab der Regelaltersgrenze gilt, vorzeitige Altersrenten mit Abschlägen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Ein Vergleich zur Minijob-oder Ehrenamtssituation lohnt sich, da Minijobs meist weitestgehend sozialabgabenfrei sind, aber steuerlich anders behandelt werden.
Wir empfehlen Ihnen sich hierzu aktuell auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung Bund und des Bundesarbeitsministeriums, sowie des Bundesfinanzministeriums zu informieren.
Diese geben wir Ihnen im Folgenden an :
- Deutsche Rentenversicherung Bund : https:// www.deutsche-rentenversicherung.bund.de
- Bundesarbeitsministerium : https:// www.bmas.de
- Bundesfinanzministerium : https:// www.bundesfinanzministerium.de
Ebenso können Sie aktuelle Informationen unter der kostenfreien Hotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitag von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr erhalten.
Sie können sich auch an das Bürgertelelefon des Bundesarbeitsministeriums unter der Telefonnummer 030 221 911 001 ( Rente ) wenden. Dieses ist ebenfalls für Sie kostenfrei und in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08.00.Uhr bis 17.00.Uhr und Freitag von 08.00.Uhr bis 12.00.Uhr erreichbar.
Mit diesen Informationen hoffen wir, Ihnen erst einmal weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Zu Steuerfragen werden Sie hier keine Antworten der "DRV-Experte" erhalten.
Klar ist aber, je höher das "zu versteuernde Einkommen" ist, desto mehr Einkommensteur fällt an und die persönlichen Steuersätze steigen (Steuerprogression).
Aber bis zu 2.000 Euro brutto monatlich beiben dann steuerfrei und erhöhen Ihre Steuerlast nicht.
Wenn Sie ihre persönliche Regelaltersgrenze überschritten haben, zahlen Sie nur noch Krankenkassen- und Pflegeversicherungs-Beiträge (aber insgesamt maximal bis zu den Beitragbemessungsgrenzen), also keine AV-Beiträge mehr.
Rentenversicherungspflicht besteht nicht mehr für Sie als Arbeitnehmer. Wenn Sie wollen, können Sie aber freiwillig weiterhin Rentenbeiträge bezahlen (dem Arbeitgeber dann mitteilen). Diese Beiträge erhöhen dann jeweils zum ersten Juli des Folgejahres Ihre Rente.
Was erzählst du denn jetzt für einen Unsinn, er hat doch speziell nach der Aktivrente gefragt.
Den ersten Absatz hättest du mal weglassen können das ist doch völliger Pfeffer. Er hat ja nicht davon gesprochen, 3000 € verdienen zu wollen.
Solange noch nichts beschlossen wurde, gibt's auch noch keine Details. Sie werden das Gesetzgebungsverfahren abwarten müssen. Bis dahin kann sich noch viel ändern. Kein Gesetzesentwurf kommt so als fertiges Gesetz aus dem Bundestag heraus, wie es eingebracht wurde.
Hallo ernst,
Im folgenden möchten wir Ihnen einige Hinweise zur geplanten Einführung der Aktivrente zum 01.01.2026 geben.
Es ist vorgesehen, dass Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2000 Euro monatlich neben ihrer Rente steuerfrei hinzuverdienen können. Zu beachten ist, dass diese Steuerbefreiung nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gilt, nicht für Selbständige, Beamte oder Minijobber.
Des weiteren fallen Sozialabgaben ( Kranken-, Pflege-, Renten-und Arbeitslosenversicherung) weiterhin an.
Die Steuerfreiheit wird direkt beim Lohnabzug berücksichtigt, so dass keine Steuererstattung am Jahresende anfällt. Fehlanreize sollen hier vermieden werden, da die Steuerfreiheit eben erst ab der Regelaltersgrenze gilt, vorzeitige Altersrenten mit Abschlägen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Ein Vergleich zur Minijob-oder Ehrenamtssituation lohnt sich, da Minijobs meist weitestgehend sozialabgabenfrei sind, aber steuerlich anders behandelt werden.
Wir empfehlen Ihnen sich hierzu aktuell auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung Bund und des Bundesarbeitsministeriums, sowie des Bundesfinanzministeriums zu informieren.
Diese geben wir Ihnen im Folgenden an :
- Deutsche Rentenversicherung Bund : https:// www.deutsche-rentenversicherung.bund.de
- Bundesarbeitsministerium : https:// www.bmas.de
- Bundesfinanzministerium : https:// www.bundesfinanzministerium.de
Ebenso können Sie aktuelle Informationen unter der kostenfreien Hotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitag von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr erhalten.
Sie können sich auch an das Bürgertelelefon des Bundesarbeitsministeriums unter der Telefonnummer 030 221 911 001 ( Rente ) wenden. Dieses ist ebenfalls für Sie kostenfrei und in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08.00.Uhr bis 17.00.Uhr und Freitag von 08.00.Uhr bis 12.00.Uhr erreichbar.
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