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Experten-Antwort

Aktivrente auch für Schwerbehinderte

von Biketom16.10.2025 | 14:17
3700 Ansichten
7 Antworten
Ich bin 1960 geboren und mit 61 in Frührente für Schwerbehinderte gegangen. Jetzt habe ich die Regelaltersrente für Schwerbehinderte erreicht, aber halt nicht die normale Regelsaltersrente. Gilt für mich auch der Steuerfreibetrag von monatlich 2000 Euro ab 2026 also die Aktiverente? Vielen Dank im vorraus für die Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.10.2025 | 14:51

Guten Tag,

 

die Antwort von "Einfach" ist zutreffend.

 

Viele Grüße

6 Antworten

Kein Steuerforum!am 16.10.2025 | 14:29
Die Aktivrente gilt ab dem Erreichen Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze. Weitere steuerrechtliche Fragen beantworten Ihr Finanzamt oder ein Steuerberater.
Einfacham 16.10.2025 | 14:41
Es gibt keine "Regelaltersrente für Schwerbehinderte", ganz einfach. Es gibt nur genau eine Regelaltersgrenze und diese erreichen Sie mit dem Geburtsjahr 1960 im Alter von 66 Jhten und 4 Monaten, und eben nicht früher. Die Schwerbehinderung spielt dabei überhaupt keine Rolle. Nach den jetzt vorliegenden Informationen zur "Aktivrente" bekommen Sie die maximal 2000 Euro Gehalt monatlich steuerfrei also dann, wenn Sie 66 Jahre und 4 Monate alt geworden sind und dann noch abhängig beschäftigt arbeiten. Mit dem Jahrgang 1960 dürften das dann ja nicht mehr allzulange dauern im Jahr 2026 oder Frühjahr 2027.
Schade am 16.10.2025 | 17:11
Das ist doch kein Rententhema! Nur weil jemand den Namen Aktivrente toll fand? Es geht doch darum ob jemand aus seinem Lohn voll die Steuern zahlen muss oder 2000€ vom Lohn steuerfrei sind. Dem Rentenberater ist das schnurzegal, weil jeder Altersrentner beliebig viel daz verdienen kann. Was der an Steuern zahlt, interessiert rententechnisch niemanden.
Corneliusam 17.10.2025 | 04:48
@Biketom: Nirgendwo in dem Gesetzesvorhaben steht irgendwas von Regelaltersrente. Also wie kommen Sie darauf?
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