Hallo "Frage von Rentner",
die geplante Regelung zur "Aktivrente" soll erst ab dem Regelalter greifen.
Das Regelalter hat nichts mit der Mindestversicherungszeit von 45 Jahren zu tun. Es hängt jeweils nur vom Geburtsjahrgang ab.
Für alle Geburtsahrgänge 1964 und jünger ist das 67 Lebensjahr als Regelalter festgelegt.
Für ältere Versicherte gilt ein anderes Regelalter.
Das Regelalter ist für die Geburtsjahrgänge
· 1963 - mit 66 Jahren und 10 Monaten,
· 1962 - mit 66 Jahren und 8 Monaten,
· 1961 - mit 66 Jahren und 6 Monaten,
· 1960 - mit 66 Jahren und 4 Monaten
und
· 1959 - mit 66 Jahren und 2 Monaten
festgelegt.
Schöne Mogelpackung! Wenn prozentual XXX Altersrenter ü 67 weiterarbeiten, wird das ein schönes Argument für die weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters für Fritze sein. Seht mal, die können ja, die Zahlen belegen das! Und die Gesunden, die das vereinzelt wirklich noch stemmen können, ziehen alle anderen mit rein in diese Chose!
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