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Experten-Antwort

Aktueller Versicherungsverlauf

von Toni08.10.2025 | 16:16
237 Ansichten
11 Antworten
Für eine ausländische Rentenbehörde würde ich einen aktuellen Versicherungsverlauf benötigen. Das, was ich über das Portal abrufen kann, enthält natürlich nur die Zeiten bis Dez. 2024. Konkret würde ich aber einen Nachweis bis mindestens Mai 2025, besser noch bis zum vergangenen Monat benötigen. Mir ist bewusst, dass mein Arbeitgeber noch keine Jahresmeldung für 2025 durchgegeben hat. Wie stelle ich das am besten an? Kann die DRV mir da behilflich sein? Die entsprechenden Zahlungen/Abzüge dürften ja auf deren Konto ersichtlich sein, oder?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.10.2025 | 05:30

Hallo Toni,

 

der Versicherungsverlauf informiert Sie darüber, welche Daten aus Ihrer eigenen Versicherungsbiografie die Deutsche Rentenversicherung gespeichert hat.

 

In der Regel können hierin lediglich die Versicherungszeiten bis zum Ende des Vorjahres ausgewiesen werden, weil weitere Versicherungszeiten noch nicht gemeldet wurden.

 

Bei einer laufenden Beschäftigung erhält die Deutsche Rentenversicherung die entsprechenden Daten erst mit der Jahresmeldung.

 

Insoweit kann Ihnen aktuell das Jahr 2025 nicht von der Deutschen Rentenversicherung bescheinigt werden.

10 Antworten

Andersam 08.10.2025 | 16:54
Sie können auch Ihre Lohnabrechnungen benutzen, denn dort stehen ja auch Ihre Sozialabgaben inklusive Ihrer Rentenbeiträge drin (für jeden einzelnen Monat und den Cent genau).
Klugpuperam 08.10.2025 | 17:11
Fragen Sie bei der Krankenkasse nach einer Mitgliedsbescheinigung für das laufende Jahr. Die Krankenkasse kann unterjährig bescheinigen.
Klare Antwort!am 08.10.2025 | 18:03
Toni schrieb

Und die DRV kann das nicht?

Nein! Die Jahresmeldung des Arbeitgebers erfolgt erst bis Ende Februar des Folgejahres.
Schadeam 08.10.2025 | 20:32
Sie sollten die ausländische Behörde fragen was denen reicht oder nicht. Was sollen wir dazu rätseln? Der DRV Verlauf endet wohl 12/24, ob denen die 9 Abrechnungen von Januar bis September genügen?
?am 09.10.2025 | 00:27
Klugpuper schrieb

Fragen Sie bei der Krankenkasse nach einer Mitgliedsbescheinigung für das laufende Jahr. Die Krankenkasse kann unterjährig bescheinigen.

Woher haben Sie Ihre Weisheit? Denn das kann die Krankenkasse eben nicht . Würde erst gehen, wenn die Jahresmeldung vorliegt. Und da hat der Arbeitgeber für 25 bis März 26 Zeit.
Mondkindam 09.10.2025 | 07:07
Für welchen ausländischen Träger benötigen Sie das? Wenn es sich um ein Mitgliedsland der EU handelt oder ein Land mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, nützt Ihnen eine Versicherungsverlauf den Sie selber schicken nichts, die wollen einen von der DRV übersandten Versicherungsverlauf. z.B. P5000 für EU-Staaten.
Mondkindam 09.10.2025 | 07:11
Mondkind schrieb

Für welchen ausländischen Träger benötigen Sie das? Wenn es sich um ein Mitgliedsland der EU handelt oder ein Land mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, nützt Ihnen eine Versicherungsverlauf den Sie selber schicken nichts, die wollen einen von der DRV übersandten Versicherungsverlauf. z.B. P5000 für EU-Staaten.

Ergänzung: Im Übrigen sollte es eigentlich kein Problem sein, wenn Sie der DRV die letzte Lohnabrechnung schicken -da sollte da die Jahressumme Ihres Entgeltes bis zum Abrechnungsmonat mit drauf stehen und um Übersendung eines Versicherungsverlaufes einschließlich dieser Zeit bitten, weil .... Man kann die Zeit dann durchaus für den Versicherungsverlauf einspeichern.
Klausam 09.10.2025 | 09:16
Mondkind schrieb

Ergänzung:

Im Übrigen sollte es eigentlich kein Problem sein, wenn Sie der DRV die letzte Lohnabrechnung schicken -da sollte da die Jahressumme Ihres Entgeltes bis zum Abrechnungsmonat mit drauf stehen und um Übersendung eines Versicherungsverlaufes einschließlich dieser Zeit bitten, weil .... Man kann die Zeit dann durchaus für den Versicherungsverlauf einspeichern.

Warum sollte die DRV im laufenden Jahr die Entgeltabrechnungen speichern? Es handelt sich hier ja nicht um Fehlzeiten, die nachzuweisen sind. Die Speicherung erfolgt mit der Jahresmeldung im nächsten Jahr. Wenn jeder mit solchen Wünschen kommt, wird die DRV ja überhaupt nicht mehr fertig. Dafür gibt es schließlich das maschinelle Meldeverfahren.
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