Hallo Toni,
der Versicherungsverlauf informiert Sie darüber, welche Daten aus Ihrer eigenen Versicherungsbiografie die Deutsche Rentenversicherung gespeichert hat.
In der Regel können hierin lediglich die Versicherungszeiten bis zum Ende des Vorjahres ausgewiesen werden, weil weitere Versicherungszeiten noch nicht gemeldet wurden.
Bei einer laufenden Beschäftigung erhält die Deutsche Rentenversicherung die entsprechenden Daten erst mit der Jahresmeldung.
Insoweit kann Ihnen aktuell das Jahr 2025 nicht von der Deutschen Rentenversicherung bescheinigt werden.
Fragen Sie bei der Krankenkasse nach einer Mitgliedsbescheinigung für das laufende Jahr. Die Krankenkasse kann unterjährig bescheinigen.
Und die DRV kann das nicht?
Fragen Sie bei der Krankenkasse nach einer Mitgliedsbescheinigung für das laufende Jahr. Die Krankenkasse kann unterjährig bescheinigen.
Für welchen ausländischen Träger benötigen Sie das? Wenn es sich um ein Mitgliedsland der EU handelt oder ein Land mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, nützt Ihnen eine Versicherungsverlauf den Sie selber schicken nichts, die wollen einen von der DRV übersandten Versicherungsverlauf. z.B. P5000 für EU-Staaten.
Ergänzung:
Im Übrigen sollte es eigentlich kein Problem sein, wenn Sie der DRV die letzte Lohnabrechnung schicken -da sollte da die Jahressumme Ihres Entgeltes bis zum Abrechnungsmonat mit drauf stehen und um Übersendung eines Versicherungsverlaufes einschließlich dieser Zeit bitten, weil .... Man kann die Zeit dann durchaus für den Versicherungsverlauf einspeichern.
Ergänzung:
Im Übrigen sollte es eigentlich kein Problem sein, wenn Sie der DRV die letzte Lohnabrechnung schicken -da sollte da die Jahressumme Ihres Entgeltes bis zum Abrechnungsmonat mit drauf stehen und um Übersendung eines Versicherungsverlaufes einschließlich dieser Zeit bitten, weil .... Man kann die Zeit dann durchaus für den Versicherungsverlauf einspeichern.
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