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Experten-Antwort

Akute Erkrankung und 5 Monate Wartezeit auf Reha

von Dr_JH16.09.2024 | 12:05
901 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, Mir wurde 5 Wochen nach Antragstellung eine 5-wöchige Reha (psychosomatisch) bewilligt. Nun habe ich den "Einberufungsbescheid " erhalten. Beginn in 5 Monaten!!! Soll ich meine jetzige Krankheit 5 Monate lang konservieren odè warum werde ich nicht früher behandelt? Ich zahle den Höchstsatz an KK-Beitrag und werde so miserabel behandelt. Wie kann die Wartezeit verkürzt werden? Herzliche Grüße Dr_JH

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dr_JH,

 

die Terminabsprachen werden immer direkt mit der Klinik getroffen. Möglicherweise hat eine andere Klinik schon früher einen Termin für Sie. Auf der Internetseite www.meine-rehabilitation.de kann für die jeweiligen gesundheitlichen Einschränkungen die passende Klinik oder direkt nach Kliniken gesucht werden. Dort werden auch durchschnittliche Wartezeiten bis zum Termin angegeben. 

 

Eine Mitteilung an Ihren Rentenversicherungsträger mit der Bitte um eine andere Klinik mit früherem Termin ist auch eine Möglichkeit. 

 

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6 Antworten

Rehaam 16.09.2024 | 12:14
Psychosomatische Kliniken sind völlig überlaufen. Sie können nur mit der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rententrägers Kontakt aufnehmen und erfragen, ob in einer anderen Klinik ein früherer Zeitpunkt möglich ist. In solchen Fällen kann Ihnen niemand im Forum helfen. Außer Verständnis für Ihre Situation erreichen Sie hier gar nichts!
Mondkindam 16.09.2024 | 12:24
Sie sind nicht der Einzige der eine Reha möchte und auch in den Reha-Kliniken herrscht Personalmangel. Sie können sich entweder eine andere Klinik zuweisen lassen, ob Sie da allerdings schneller dran kommen ist fraglich oder bei der Klinik anrufen und sich auf eine Liste setzen lassen, in der Hoffnung, dass Sie früher dran kommen wenn jemand abspringt.
Allgemeinam 16.09.2024 | 13:13
Mit 5 Monaten Wartezeit sind Sie noch gut bedient!
Anonymam 16.09.2024 | 13:51
Hallo, dass Sie Höchstbeiträge in die Krankenkasse zahlen, spielt keine Rolle. Erstens die Rentenversicherung zahlt die Reha. Hat also nichts mit ihrer Krankenkasse zu tun. Zweitens, sowohl die Rentenversicherung als auch die Krankenversicherung sind eine Sozialversicherung. Soll heißen, unabhängig von seinem Beitrag bekommt jeder die gleiche Leistungen. Also kommen Sie mal von ihrem hohen Ross herunter. Drittens, sie können Sie an Ihren Rentenversicherungsträger werden und fragen, ob eine andere Klinik in absehbarer Zeit sie behandeln kann. Machen Sie sich bitte aber nicht allzu viel Hoffnung. In der Regel sind fast alle Kliniken bis zur Decke ausgebucht. Sie können sich sicher sein, dass die Rentenversicherung auch kein Interesse daran hat, Sie warten zu lassen.
profam 16.09.2024 | 13:55
Während der Wartezeit sind Sie nicht zum Nichtstun verpflichtet. Natürlich kann die Krankheit behandelt werden, aber halt vor Ort. Sprechen Sie dazu mit Ihren Arzt.
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