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Experten-Antwort

AL mit 61 Jahren und GdB50

von UK04.12.2014 | 08:35
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5 Antworten

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Ich werde auf Grund eines befristeten Arbeitsvertrages, der nicht verlängert wird, voraussichlich im Juni 2015 arbeitslos. Kann ich danach ev. ALG1 beziehen, wenn ich keine Arbeit mehr finde (GdB50) und anschließend die Rente beantragen. geb.: 10/1953 Vielen Dank für Ihre Hilfe im voraus. Gruß UK

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo UK,

sie haben nach Beendigung der befristeten Beschäftigung aufgrund Ihres Alters grds. einen Anspruch auf 24 Mon. Arbeitslosengeld I. Dies ist allerdings von weiteren Faktoren abhängig, die durch die Agentur für Arbeit geprüft wird. Wie lange Sie dann Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben werden, wird durch die Agentur für Arbeit per Bescheid festgestellt. Wie „Cassandra“ bereits erwähnt hat, können Sie danach, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach Beendigung der Zahlungen des ALG I vorliegen, eine Altersrente beantragen.

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4 Antworten

Cassandraam 04.12.2014 | 09:36
Ja, das können Sie. Vorausgesetzt Sie haben die entsprechende Wartezeit erfüllt, wäre der frühstmögliche Rentenbeginn der 01.06.2014 gewesen (mit Abschlägen). Es kann aber passieren, dass die Agentur für Arbeit Sie auffordern wird, die Altersrente zu beantragen.
dereinfacheMichelam 04.12.2014 | 10:19
Hallo Zwingen können die sie aber nicht, nur DRUCK AUSÜBEN. Versuchen sie Ruig zu Bleiben und Kassieren sie so Lange wie möglich ALG 1 Arbeitslosengeld.
Cassandraam 04.12.2014 | 13:24
....von "zwingen" habe ich auch nix geschrieben. Und ruHig bleibt UK bestimmt.
W*lfgangam 04.12.2014 | 20:37
...rein rechtlich kann die AfA vor Erreichen der Regelaltersgrenze gar nichts machen (außer son büschen 'drängeln') und hat bis dahin die maximale Leistungsdauer von ALG 1 zu zahlen - bei 'gesunden/erwerbsfähigen' Leistungsempfängern, die alle 'Spielchen' dort mitmachen. Natürlich läuft das ALG 1 nicht so lange ... Das Jobcenter (ALG 2/Hartz4) hat hier andere Möglichkeiten, vor Erreichen der Regelaltersgrenze 'einzuwirken'/schon mit 63/oder früher bei ungekürztem Altersrentenbeginn. Hallo UK, bei Auslaufen des ALG 1 (max. 2 Jahre), also bis Mai 2017, hätten Sie bei der AR für schwerbehinderte Menschen auch keinen Abschlag mehr. Entsprechen der Erhöhung Ihrer Altersgrenze (+ 7 Monate) für den ungekürzten Bezug dieser Rentenart, wäre diese AR mit Punktlandung ab 01.06.2017 ohne Abschlag möglich. Gruß w.
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