Der von Ihnen angesprochene § 26 SGB III besagt u.a., dass Personen versicherungspflichtig sind, wenn sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen und unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren....
Da ich die Tatbestände aufgrund Ihres Beitrages nicht einwandfrei erkennen kann, ist es schwer eine richtige Aussage zu treffen. „Karina 13“ hat auch auf § 345a SGB III verwiesen. Fragen Sie nochmals bei Ihrer Arbeitsagentur nach bzw. vereinbaren Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.