Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

ALG 1 abgelehnt

von Tor06.04.2007 | 11:44
1892 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Liebeb Leute, mien Sohn hat für 17 Monate EM Rente bezogen, ALG 1 beantragt und das ist abgelehnt worden, da die Rahmenfrist 24 Monate nach 124 SGB 3 beträgt. Ich verstehe das so, dss er in den lettten 24 Monaten mindestens 12 Monate versihcert gewesen sein muss. das ist doch durch den Rentenversicherungsträger gessichert, der zahlt doch nach Ende der EM ein, so steht es im 26 SGB III. Liege ich da falsch ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der von Ihnen angesprochene § 26 SGB III besagt u.a., dass Personen versicherungspflichtig sind, wenn sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen und unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren....

Da ich die Tatbestände aufgrund Ihres Beitrages nicht einwandfrei erkennen kann, ist es schwer eine richtige Aussage zu treffen. „Karina 13“ hat auch auf § 345a SGB III verwiesen. Fragen Sie nochmals bei Ihrer Arbeitsagentur nach bzw. vereinbaren Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

10 Antworten

Schiko.am 06.04.2007 | 18:47
Ob sie denn hier nicht was verwechseln. Ist mir nicht bekannt, daß der rentenversicherungs- träger bei bezug von EMR. beiträge zur arbeits- losenversicherung abführt
?-?am 06.04.2007 | 20:31
Schiko ihnen ist das vielleicht nicht bekannt, aber in den letzten Mnaten tauchte dieses Thema des öfteren hier im Forum auf. Die Experten antworteten, es würden pauschal Beträge an die Agentur für Armut abgeführt. Also die falschen Antworten unseres lieben schiko nehmen an Häufigkeit zu. Ich denke wenn man etwas definitiv nicht weiß, sollte man lieber nicht antworten, um die Anfragenden nicht zu verunsichern. Wobei ich nicht verhehlen will dass ich in der Vergangenheit viele ihrer Beiträge gen gelesen habe, aber alt eher bei Themen bei denen sie sich offensichtlich auskennen. Nichts für Ungut - ein schönes Osterfest
Schiko.am 06.04.2007 | 21:30
Beleidigen können sie mich nicht, aber es muß doch auch bei ihnen gestattet sein eine meinung über dinge zu äußern, auch wenn sie letztlich nicht stimmen. Es finden sich schon andere-vor allem experten- die dies klären, dann erfahre ich, der fragenstellende und auch andere das richtige. Durch einen regen dialog konnte schon manches aufgeklärt werden. Wäre heucherlisch von mir, ihnen ein frohes osterfest zu wünschen. Basta!
Unbekanntam 06.04.2007 | 22:15
Hallo, auch ich bin keine SGB III Experte. Ich habe mir aber mal diesen § 26 SGB III gelesen. Da steht drin, dass man "unmittelbar" vor dem Beginn der EM-Rente versicherungspflichtig sein muss. Auf Deutsch: Im Kalendermonat vor Beginn der EM-Rente muss ein Pflichtbeitrag liegen. Wie gesagt, ich kenne mich da auch nicht so gut aus. Auch der Experte wird Ihnen nichts genaueres sagen können, da es ein Problem ist, dass das SGB III betrifft. Vorsorglich legen Sie bitte Widerspruch gegen den Bescheid ein.
?-?am 06.04.2007 | 21:54
dann lassen sie es bleiben
Schmunzleram 07.04.2007 | 01:24
Anstatt sinnvolle Antworten zu geben, scheint Ihre einzige Stärke darin zu liegen, hin und wieder andere Forumsteilnehmer "anzupöbeln". Qualifizierte Beiträge habe ich von Ihnen noch nie gelesen. Einfach nur erbärmlich !!!
Aam 07.04.2007 | 09:23
Lieber Tor, nicht über die Grantler verzweifeln. In den letzten Wochen gab es hier im Forum mehrere Beiträge. Ich meine mich erinnern zu können, dass von Bernhard ein sehr guter Beitrag dabei war. Auch mehrere Experten haben die Zahlung von ALG bestätigt. Das Problem sind die Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit, denen man erst auf die Sprünge helfen muss. Deshalb nicht verzweifeln, sondern widersprechen und am besten immer vor Ort die Teamleitung ansprechen oder verlangen.
Karina13am 07.04.2007 | 22:07
Hallo, hatte das hier schon mehreren Fragestellern mitgeteilt: ALG I nach Rente ist in folgenden § geregelt §26 SGB III § 132 SGB III § 345a SGB III Hoffe, ich konnte helfen Gruß Karina
Norbertam 08.04.2007 | 00:17
Interessant! Ab wann gelten denn die Bestimmungen? mfg Norbert
skatam 08.04.2007 | 10:53
??, lassen sie doch die älteren herren! die EINEN müssen OMI beim abwasch helfen, die anderen betätigen sich im Forum!!!! schiko und schmunzler könnten verwandt sein... ich sehe es hier von der lustigen seite. ei(er), ei(er) skat
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026