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Experten-Antwort

ALG 1 für Selbständige

von Karl-Heinz Müller04.01.2012 | 17:54
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3 Antworten

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Ich bin derzeit selbständig, werde aber voraussichtlich meine Selbständigkeit aufgeben müssen. Da ich freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt habe, habe ich dann auch Anspruch auf ALG 1. Ich habe nun herausgefunden, das die Bezugsgröße für die Ermittlung des ALG 1 für 2012 auf 31.500 Euro festgelegt wurde. Entsprechend meiner Ausbildung (berufl. Ausbildung) errechnet sich mit dem Faktor 1/360 ein ALG von 68,13/tgl. Meine Frage: Werden davon noch Beträge abgezogen oder ist das der Nettobetrag, den ich als ALG 1 bekommen kann? Bei Arbeitslosen, die zuvor RV-pflichtig beschäftigt waren, werden ja noch pauschale Beträge abgezogen. Von dem daraus errechneten Leistungsentgelt wird dann nur ein Anteil von 60 % als ALG gezahlt. Wie hoch wäre im vorgenannten Fall das ALG, das auch an den Arbeitslosen ausgezahlt würde? Danke für ihre Hilfe und beste Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Aussage über die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes kann in diesem Forum nicht erfolgen. Am besten vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur. Nur dort kann man eine rechtsverbindliche Aussage zur evtl. Höhe des Arbeitslosengeldes –unter Berücksichtigung der entsprechenden Bemessungsgrundlage- machen.

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2 Antworten

KSCam 04.01.2012 | 20:59
Ich würde Ihnen vorschlagen diese Frage ans Arbeitsamt und nicht ans Rentenforum zu richten. Wo kaufen Sie Ihre Schuhe - doch sicher auch nicht beim Hufschmied?
Karl-Heinz Mülleram 05.01.2012 | 17:22
Hallo und guten Tag, ja, KSC sie haben ja Recht. Trotzdem vielen Dank an den Experten, der mir eine Antwort geschickt hat. Ich dachte, da ja beim ALG ein pauschaler Abzug von 21 % für "Sozialbeiträge" abgezogen wird, sie könnten mir in diesem Forum etwas dazu sagen. Nochmal vielen Dank, ich werde mich direkt an die Agentur für Arbeit wenden. Besten Gruß
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