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ALG 1 -> Krankengeld -> Einfluß auf Rentenhöhe

von Egon03.10.2011 | 12:23
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Nach einem langen Arbeitsleben bin ich mit 62 Jahren arbeitslos geworden. Zur Zeit bin ich arbeitslos, erhalte insgesamt 24 Monate ALG1. Davon habe ich bereits 6 Monate in Anspruch genommen. Eine Beschäftigung wird es nicht mehr geben, auch wenn ich gern weiter gearbeitet hätte. Der Körper will auch nicht mehr so mitmachen, wie es mal früher der Fall war. Ich bin Pflichtversichert in einer Krankenkasse. Laut behandelnden Arzt werde ich vermutlich länger als 6 Wochen krank sein. Meine Fragen hierzu: 1. bekomme ich in diesem Fall Krankengeld von meiner Krankenkasse oder bleibe ich weiter arbeitslos? 2. wenn ja, wird dieser Krankheit mit der Arbeitslosigkeit verrechnet (bekomme ich zeitlich weniger Arbeitslosengeld ((also nicht mehr 24 Monate))? 3. wenn ich Krankengeld bekommen würde, in welcher Höhe wäre dies? Wird das Krankengeld auch tageweise ausgezahlt? Zählen die Sonnabende und Sonntage mit dazu (bei der Arbeitsagentur bekomme ich 30 Tage Arbeitslosengeld für jeden Monat)? 4. Berechnet die Krankenkasse das Krankengeld genau so? Erhalte ich genau die gleiche Summe als Krankengeld, wie das Arbeitslosengeld war? 5. Wie wirkt die Krankheit auf die Rente aus? Wird die Zeit als rentenrechtliche Zeit angerechnet? Wird während der Krankheit Beitrag an die Rentenversicherung bezahlt? Vielen Dank und freundliche Grüße Egon Entschuldigung für diese lange und detaillierte Fragestellung, aber ich kann mir nicht leisten, mit weniger Geld auszukommen.... Ich frage nur deswegen, weil ich mit den Gedanken spiele, meinen Krankenschein bei der Arbeitsagentur gar nicht abzugeben...bzw. meinem Hausarzt mitteilen, dass er mich bitte nicht krankschreiben möchte.

7 Antworten

KSCam 03.10.2011 | 14:21
Die Frage 1-4 richten Sie bitte an Ihre Krankenkasse, bzw. die Agentur für Arbeit. Egal ob Sie KG oder ALG beziehen werden in diesen Zeiten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet, die die spätere Rente steigern.
-_-am 03.10.2011 | 16:01
Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation stellen. Wegen anderer Sozialleistungen wenden Sie sich an die zuständigen Leistungsträger. Während des Leistungsbezugs wird ein Pflichtbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt. Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, für die sie von einem Leistungsträger Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig waren; der Zeitraum von einem Jahr verlängert sich um Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__3.html Beitragspflichtige Einnahmen sind bei Personen, die Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Krankengeld, Verletztengeld oder Versorgungskrankengeld beziehen, 80 vom Hundert des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens, wobei 80 vom Hundert des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts aus einem nicht geringfügigen Beschäftigungsverhältnis abzuziehen sind, und bei gleichzeitigem Bezug von Krankengeld neben einer anderen Leistung das dem Krankengeld zugrundeliegende Einkommen nicht zu berücksichtigen ist. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__166.html http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Damit werden zwar Pflichtbeiträge gezahlt, und das ist gut für Ihre Rente. Allerdings steigt sie nicht weiter wie bisher, weil sich der Beitrag aus einem niedrigeren Verdienst errechnet. Erhalten Sie Arbeitslosengeld II, sind Sie seit dem 1. Januar 2011 nicht mehr versicherungspflichtig. Für diese Zeit werden für Sie keine Beiträge mehr gezahlt. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0…
ute33am 03.10.2011 | 16:32
Krankengeld verlängert meines Wissens die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Aber: Die Frage ist erst mal, ob Ihre Krankenkasse mitmacht oder die Meldung gleich zur Beurteilung an den MDK gibt. Denn bei Arbeitslosigkeit ist nicht maßgebend, ob Sie für die letzte ausgeübte Tätigkeit au wären, sondern fürjede denkbare leichte Tätigkeit im erlernten Beruf. Und wenn das der Fall sein sollte: Bei längerfristiger AU wird das Arbeitsamt sicher prüfen, ob Sie überhaupt noch vermittelbar sind. Fallen lauern also überall...
Egonam 03.10.2011 | 20:15
Vielen Dank für die Antworten! Das Wichtigste habe ich so herausgelesen: bei Krankengeld werden Versicherungsbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt. Damit wird die Rente zumindest nicht niedriger ausfallen, als der heutiger Stand. Also nochmal vielen Dank...wegen Frage Nr.:1 - 4 werde ich mich mit meiner Krankenkasse kurzschließen.
-am 04.10.2011 | 09:04
Dem Beitrag von KSC ist grundsätzlich zuzustimmen. Jedoch weisen wir nochmals daraufhin, dass während des Krankengeld- bzw. Arbeitslosengeld I -Bezuges, Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nur eintreten kann, wenn im letzten Jahr vor Beginn der Leistung Rentenversicherungspflicht vorlag.
Egonam 04.10.2011 | 14:48
Beschäftigung mit Rentenversicherung bis 31.05.2011. ALG1 ab 01.06.2011 mit RV-Beiträgen. Bedeutet das, dass beim Bezug von Krankengeld RV-Beiträge bezahlt werden und eine Rentenminderung durch die Krankheit nicht entsteht?
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