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Experten-Antwort

Alg. 1 nach Voller EM-Rente

von Hannes12.05.2015 | 12:59
1198 Ansichten
5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin nun seit Anfang 2010 EM-Rentner und die Verlängerung liegt an. Nun meine Frage: Sollte die EMR nicht verlängert werden habe ich Anspruch auf ALG 1? Grundsätzlich soll die EMR ja versicherungspflichtig in der AL-Versicherung sein. Auf meinem Rentenbescheid stehen aber nur Beiträge zu KV und PV und nicht zur Al-Versicherung. Ich war vor meiner Erwerbsminderungsrente Arbeitnehmer und bekam Krankengeld. Bekomme ich nun auch nach 5 Jahren Alg.1? Vielen Dank vorab.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hannes,

bitte haben Sie Verständnis,dass wir im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung keine Fragen zum Recht der Arbeitslosenversicherung beantworten können. Wenn Sie erfahren wollen, welche Ansprüche auf Arbeitslosengeld I nach einem evtl. Ende der Erwerbsminderungsrente bestehen, sollten Sie sich am Besten direkt an Ihre zuständige Arbeitsagentur wenden.

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4 Antworten

L.am 12.05.2015 | 15:56
Von der Rente werden keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet. Generell sollten Sie diese Frage mit der Agentur für Arbeit abklären (§§ 142, 143 SGB III)
W*lfgangam 12.05.2015 | 19:03
Hallo Hannes, als Rentner mit voller EM-Rente gelten Sie weiterhin in der AV als (sonstiger) Pflichtversicherter, § 26 Abs. 2 Nr. 3: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__26.html Ob und wo da hintenrum Beiträge verschoben werden, ist daher egal. Damit erfüllen Sie die Anwartschaftszeit (§ 142) und hätten unter Berücksichtigung der max. Leistungsdauer (§ 147), ggf. unter Einkürzung bereits erhaltener Leistungen (§ 148) wieder/noch einen (Rest)Anspruch. Gruß w.
Hannesam 13.05.2015 | 12:29
Hallo W*lfgang. Vielen Dank!
Monika Bergeram 19.05.2015 | 18:57
Vielen Dank, W*lfgang, das war wirklich hilfreich. Ist es denn unerheblich, ob auf dem Rentenbescheid eine Abgabe zur AV steht? Bei mir steht nämlich auch nichts drauf. Der geschilderte Fall kann ja " jederzeit" eintreten. Danke, Monika
Deutsche Rentenversicherung
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