Hallo Rehabil,
Ihr erster Ansprechpartner nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld dürfte die Agentur für Arbeit wegen eines möglichen Anspruchs auf Arbeitslosengeld sein.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre gesundheitlichen Einschränkungen soweit führen, dass Sie nicht mehr arbeiten können, können Sie unabhängig davon einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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