Hallo mitodo,
leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Recht der Arbeitslosenversicherung zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit Ihrer Frage an Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder eines der einschlägigen Foren zum Arbeitslosenversicherungsrecht verweisen muss.
Abfindungen die im Rahmen der Gesetzlichen oder Tariflichen Kündigungsfristen liegen, werden nicht auf das Alg1 angerechnet.
Scheidet man allerdings früher aus als die Kündigungsfristen erlauben, z.b. auch Aufhebungsvertrag, ruht der Anspruch auf ALG1.
D.h. erhaltenes ALG1 muss zurückgezahlt werden.
Da sie Ihren Rest Urlaub ausgezahlt bekommen haben, ruht auch hier der Anspruch auf ALG1, bzw. muss zurückgezahlt werden.
Hätten Sie den Urlaub nicht ausgezahlt bekommen, ruht auch hier der LG1 Anspruch für die Zeit der Urlaubstage.
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